Bundeswirtschaftsministerium friert libysches Vermögen in Milliardenhöhe ein

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Bundeswirtschaftsministerium friert libysches Vermögen in Milliardenhöhe ein



(pressrelations) - Auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gestern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen sowie im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank gegenüber Banken mit Sitz in Deutschland weitere vorläufige Einzelfallmaßnahmen zur Sperrung von libyschem Vermögen in Deutschland getroffen. Die Maßnahmen stehen in einer Reihe mit der vorläufigen Kontensperrung, die das Bundeswirtschaftsministerium bereits am 1. März 2011 angeordnet hat.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Die gestern getroffenen Maßnahmen sind eine klare Reaktion auf die Entwicklungen in Libyen. Die brutale Unterdrückung der libyschen Freiheitsbewegung kann sich nun nicht mehr aus Geldern finanzieren, die bei deutschen Banken liegen. Die Bundesregierung setzt so ein weiteres deutliches Zeichen dafür, dass sie fest an der Seite derjenigen ist, die Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Libyen fordern."

Die getroffenen Maßnahmen untersagen bis auf Weiteres Verfügungen über Gelder der libyschen Zentralbank, des Libya Africa Investment Portfolio, der Libyan Foreign Bank sowie der Libyan Investment Authority. Ebenso dürfen der libyschen Zentralbank, dem Libya Africa Investment Portfolio, der Libyan Foreign Bank und der Libyan Investment Authority keine Gelder mehr zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahmen blockieren ein Vermögen in Milliardenhöhe.

Hintergrundinformationen:
Grundsätzlich gehören Finanzsanktionen zum Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Auf EU-Ebene wird derzeit mit Hochdruck an einer Verschärfung der Sanktionen gearbeitet, die bereits am 3. März 2011 in Kraft getreten sind. Die gestern vom Bundeswirtschaftsministerium getroffenen Maßnahmen stellen sicher, dass mit EU-Sanktionen zu belegendes libysches Vermögen nicht vor Inkrafttreten der verschärften EU-Sanktionen aus Deutschland abfließt.




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Datum: 10.03.2011 - 13:15 Uhr
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