Verurteilung eines Berliner Polizeibeamten wegen Totschlags rechtskräftig
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Verurteilung eines Berliner Polizeibeamten wegen Totschlags rechtskräftig
Zwei Kollegen des Hauptangeklagten sind wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Schwurgericht ist davon ausgegangen, dass sie ? als Zeugen vernommen ? zum Zeitpunkt und den näheren Umständen des tödlichen Schusses nicht die Wahrheit gesagt haben, um den Hauptangeklagten vor Strafe zu bewahren.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen die Verurteilungen gerichteten Revisionen aller Angeklagten in Einklang mit dem Antrag des Generalbundesanwalts verworfen. Entsprechend hat er über die Revisionen als Nebenkläger zugelassener Angehöriger des Getöteten entschieden, die eine Bestrafung des Hauptangeklagten wegen Mordes erstrebt hatten. Das Urteil des Landgerichts Neuruppin ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 24. Februar 2011 ? 5 StR 534/10
Landgericht Neuruppin ? Urteil vom 3. Juli 2010 ? 11 Ks 321 Js 2/09 (1/10)
Karlsruhe, den 10. März 2011
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Datum: 10.03.2011 - 18:01 Uhr
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