Mobilfunkantrag: der erste Schritt auf dem Weg zum Handyvertrag
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Vor dem Einreichen eines Mobilfunkantrags sollte man auf die Feinheiten achten....
Im Vertrag selber muss man seine Personalien angeben, sowie auch die Nummer des Personalausweises. Bei einem online-Vertragsabschluss muss noch eine Kopie des Personalausweises beigefügt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Antragssteller in Deutschland gemeldet ist und auch über eine deutsche Bankverbindung verfügt. Minderjährige können selber keinen Vertrag abschließen, noch nicht einmal über ihre Eltern. Die Eltern können nur selber als Vertragspartner auftreten und die minderjährigen Kinder können beispielsweise aber für das Lastschriftverfahren angeben werden.
Dann gibt man an, für welchen Tarif und welche eventuellen Optionen man sich entschieden hat und ob man einen Einzelverbindungsnachweis wünscht. Anschließend muss man noch die Bankverbindung angeben. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über das Lastschriftverfahren. Danach muss man sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen Einverstanden erklären. Diese beinhalten meist Datenschutzrechtliche Vereinbarungen, die vor der Freischaltung und eventuell während der Vertragsdauer zum tragen kommen. Erfahrungsgemäß sollte man die AGBs und vertraglichen Feinheiten aufmerksam durchlesen.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Rufnummer seitens des Mobilfunkanbieters aktiviert wurde und der Kunde den Vertragsabschluss schriftlich betätigt. Anschließend erhält man seine Telefonkarte bzw. SIM-Karte und danach folgt über den Versand die Zustellung des PIN/ PUK-Briefs.
Sollte auch ein Mobilfunkgerät im Lieferumfang enthalten sein, dann wird dies in der Regel innerhalb der nächsten 2-3 Tage ? je nach Anbieter ? zugestellt. Dabei sollt man allerdings vorher auf die Garantieleistungen achten, die teilweise doch recht variieren können.
Wenn man den Mobilfunkanbieter wechselt, dann besteht auch die Möglichkeit, seine alte Rufnummer mitzunehmen, das ganze nennt sich dann Rufnummernportierung. Einen entsprechenden Antrag kann man bei seinem neuen Mobilfunkanbieter anfordern. Nachdem dieser Antrag ausgefüllt und abgeschickt wurde, kümmert sich die Mobilfunkgesellschaft um den Rest der Formalitäten. Im Verlauf erhält man dann eine Mitteilung. Für diese Rufnummernportierungen ist meist eine geringe Gebühr zu entrichten.
Zum kompletten Mobilfunkantrag gehören: Der komplett ausgefüllte Antrag mit Unterschrift, leserliche Kopien des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite). Bei Staatsangehörigen der Europäischen Gemeinschaft reicht der Reisepass und die Meldebestätigung.
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Herr Grabowski
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Datum: 14.03.2011 - 10:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 14.03.2011
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