Arzneimittel nichtüber Verfalldatum hinaus anwenden

Arzneimittel nichtüber Verfalldatum hinaus anwenden

ID: 366682
(ots) - Arzneimittel sollten nicht über das
Verfalldatum hinaus angewendet werden. Darüber berichtet die
Pharmazeutische Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe. "Arzneimittel
sind nur zeitlich begrenzt verwendbar. Berichte, dass Medikamente
ohne Bedenken noch über das Verfall- oder Haltbarkeitsdatum hinaus
eingesetzt werden können, sind schlicht falsch", sagt Apothekerin
Professor Dr. Charlotte Kloft, Mitglied der Chefredaktion der
Pharmazeutischen Zeitung. Ein Radiosender hat in der vergangenen
Woche einen entsprechenden Bericht gebracht. "Patienten sollten das
Verfalldatum ernst nehmen. Auf jeder Packung steht, bis wann ein
Arzneimittel verwendbar ist" sagt Kloft.

Die Begründungen für eine angebliche zuverlässige Wirkung über das
Verfalldatum hinaus hält Kloft aus medizinischer,
pharmakotherapeutischer, chemischer und mikrobiologischer Sicht für
nicht haltbar. Kloft: "Alle Medikamente müssen die gleichen hohen
Qualitätsanforderungen erfüllen. Es gibt keine 'Sicherheit zweiter
Klasse' für Arzneimittel gegen vermeintlich harmlose Erkrankungen wie
Kopfschmerzen oder Schnupfen." Durch eine Lagerung über die geprüfte
Haltbarkeit hinaus kann sich der Wirkstoff abbauen, dadurch sind
unkalkulierbare Unterdosierungen möglich. Bei einigen Arzneimitteln
können sich bei zu langer Lagerung toxische Nebenprodukte bilden oder
es kann zu einem mikrobiellen Befall kommen.

Die Grenzen für den zulässigen Wirkstoffgehalt werden bei jedem
Fertigarzneimittel im Zuge des Zulassungsverfahrens festgelegt. In
der Regel müssen Tabletten bei Erreichen des Verfalldatums mindestens
95 Prozent der angegebenen Wirkstoffmenge enthalten. Außerdem dürfen
zu diesem Zeitpunkt keine toxischen Abbauprodukte entstanden sein.
Wie lange ein industriell hergestelltes Arzneimittel haltbar ist,
muss der Hersteller in Tests überprüfen. Die maximale


Verwendungsfrist ist auf fünf Jahre beschränkt. Arzneimittel, deren
Qualität gemindert ist, dürfen laut Arzneimittelgesetz nicht in
Verkehr gebracht werden.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de
und www.pharmazeutische-zeitung.de



Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg MSc
Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

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Datum: 15.03.2011 - 08:58 Uhr
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