SGH Service AG: Steuervereinfachungsgesetzentwurf verunsichert Unternehmer / Bei elektronischer Rechnung auf 'Nummer Sicher' gehen mit der SGH Service AG
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SGH Service AG: Steuervereinfachungsgesetzentwurf verunsichert
Unternehmer / Bei elektronischer Rechnung auf 'Nummer Sicher' gehen
mit der SGH Service AG
DGAP-Media / 16.03.2011 / 09:00
Hildesheim - Der aktuelle Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes der
Bundesregierung lässt künftig dasÜbermitteln von Rechnungen per E-Mail und
ohne Signatur grundsätzlich zu. Elektronischübermittelte Rechnungen können
jedoch bei Betriebsprüfungen zu bösem Erwachen führen: Fehlt die
Berechtigung zum Vorsteuerabzug, drohen beträchtliche
Steuerrückforderungen. Die qualifizierte elektronische Signatur und EDIFACT
sind die in der Praxis etablierten Verfahren zum Austausch elektronischer
Rechnungen. Sie werden weiterhin anerkannt und sichern die Möglichkeit des
Vorsteuerabzugs. Reicht die E-Mail-Rechnung künftig aus für den
Vorsteuerabzug? Der Teufel steckt im Detail.
Die geplanten Neuregelungen des Steuervereinfachungsgesetzes gelten ab 1.
Juli 2011. Sie betreffen Rechnungen mit Umsätzen, die nach dem 30. Juni
2011 ausgeführt werden. Alle Rechnungen für Leistungen aus dem ersten
Halbjahr 2011 benötigen unverändert eine elektronische Signatur oder
erfordern den Versand mit dem standardisierten EDI-Verfahren.
Der Gesetzgeber beabsichtigt diesen standardisierten Verfahren eine weitere
technisch neutrale Möglichkeit zur Seite zu stellen. Die Unternehmer
gewährleisten hierbei die Authentizität, die Integrität sowie die
Lesbarkeit ihrer Rechnung künftig selbst. Jedes innerbetriebliche
Steuerungsverfahren soll dafür geeignet sein. Das Prüfen der Echtheit der
Herkunft, der Unversehrtheit des Inhalts sowie der Lesbarkeit muss jedoch
verlässlich dokumentiert werden. Der Steuerpflichtige trägt dabei das
Risiko, dass sein Verfahren die rechtlichen Anforderungen tatsächlich
erfüllt. Der Gesetzestext gibt jedoch die Anforderungen an die
Dokumentation zum Prüfen der Integrität und Authentizität sowie der
Lesbarkeit nicht vor. Beim Einsatz eines neuen Verfahrens ist daher bislang
unsicher, ob der Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nach derzeitigem Stand
beabsichtigt der Bundesfinanzminister, flankierend zum geplanten neuen
Gesetz, ein Schreiben herauszugeben. Darin wird er seine Auffassung zu
weiteren Details der elektronischen Rechnung darstellen.
Prof. Dr. Michael H. Breitner, Leiter des Instituts für
Wirtschaftsinformatik der Leibniz Universität Hannover, stellt fest: 'Die
neue Richtline kann als Schritt in die richtige Richtung verstanden werden
und zum Verbreiten elektronischer Rechnungen beitragen. Aber die Zahl der
Regelungen und Gesetze in Deutschland ist hoch. Aus ihnen ergibt sich ein
umfangreicher Anforderungskatalog an die Unternehmen sowie die
einzusetzende Hard- und Software. Insbesondere die Administration und die
Rollenkonzepte sind davon betroffen.'
Beim elektronischen Rechnungsaustausch und besonders beim Erstellen und
Prüfen der Signatur bietet ein Outsourcing auf externe Dienstleister wie
die SGH Service AG einen messbaren Mehrwert. Zusätzlicher
Verwaltungsaufwand für den Kunden durch das Führen einer Dokumentation
entfällt. Dafür greift er auf das in mehr als 20 Jahren erworbene Know-how
und die komplette Infrastruktur des Dienstleisters zurück. Dessen
umfangreiche Kenntnisse der Finanzprozesse garantieren den
vertrauenswürdigen Umgang mit sensiblen Daten.
Gerrit Hoppen, Vorstand der SGH, betont: 'Die Finanzbehörden stellen an die
Dokumentation eigener Prüfverfahren hohe Anforderungen. Die Lösung der SGH
erlaubt Unternehmen einen unkomplizierten und sicheren Umstieg auf das
E-Invoicing. Wir bieten schon seit Jahren den elektronischen
Rechnungsaustausch mit qualifizierter Signatur oderüber das EDI-Verfahren
an.'
Die SGH präsentiert ihren unkonventionellen Lösungsansatz zum Austausch
elektronischer Rechnungen während des 2. Management Circle Dialogforums
'Elektronische Rechnungen' am 22. März 2011 in Frankfurt, am 24. März 2011
in München und am 29. März 2011 in Düsseldorf. Moderiert werden die
Veranstaltungen durch Prof. Dr. Michael H. Breitner.
Die SGH Service AG
Die SGH Service AG ist ein auf dem deutschen Markt führender Anbieter für
Outsourcing im Rechnungswesen. Das 1990 gegründete Unternehmen ist auf die
automatisierte Rechnungsverarbeitung, den elektronischen Rechnungsaustausch
und die technische Zentralregulierung spezialisiert. Der Dienstleister
betreut branchenübergreifend Kunden aus Industrie, Handel und
Dienstleistung sowie Verbundgruppen.
www.sgh-net.de
Das Institut für Wirtschaftsinformatik der Leibniz Universität Hannover
Das Institut für Wirtschaftsinformatik der Leibniz Universität Hannover
arbeitet interdisziplinär zwischen Betriebswirtschaftslehre und
Informationstechnik. Mit zehn festen Mitarbeitern und 15 Doktoranden wird
Forschung, Lehre und Consulting insbesondere in den Bereichen E(lectronic)-
und M(obile)-Business und -Commerce betrieben. In den letzten Jahren wurden
z. B. große Projekte im Bereich E-Learning (u. a. UbiMotion(R) und
UbiLearn(R)), Neurosimulation (FAUN), IT-Sicherheit, Voice-over-IP und
Campus-Management-Systeme durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl
Konzepte, Wirtschaftlichkeitsanalysen und Machbarkeitsanalysen, als auch
konkrete Entwicklungen von Anwendungssoftware. Praxisprojekte werden teils
mit der assoziierten nisss GmbH Hannover durchgeführt.
www.iwi.uni-hannover.de
Pressekontakt: Mirja Weinert, SGH Service AG, Daimlerring 51, 31135
Hildesheim, Tel.: (05121) 7646-712, Fax.: (05121) 7646-611, E-Mail:
m.weinert@sgh-net.de
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