DGAP-News: Hansa Group AG: Unternehmenssitzverlagerung nach Genthin geplant
ID: 368692
Hansa Group AG: Unternehmenssitzverlagerung nach Genthin geplant
17.03.2011 / 08:52
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Unternehmenssitzverlagerung nach Genthin geplant
Klares Bekenntnis zum Standort in Sachsen-Anhalt
Die Verwaltungsspitze der HANSA GROUP AG beabsichtigt die Verlagerung des
Unternehmenssitzes aus dem westfälischen Münster nach Genthin. Die
Verlegung soll auf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft beschlossen werden.
Ausschlaggebend dafür sind vor allem strategische Gründe: Der Standort
Genthin hat für die künftige Entwicklung des HANSA Konzerns wesentliche
Bedeutung. Demnach sei es nur folgerichtig, die hohe Bedeutung des
Standorts unweit von Magdeburg durch die Bestimmung zum neuen
Unternehmenssitz hervorzuheben. Der Vorstand hält es für sinnvoll,
den Sitz der Gesellschaft an den Produktionsstandort der 100%-igen
Tochtergesellschaft Waschmittelwerk Genthin GmbH zu verlegen. Deshalb
wird den Aktionären die Beschlussfassungüber die Sitzverlegung bei der
diesjährigen Hauptversammlung im Mai 2011 vorgeschlagen.
Mit dem Bau der Tensidanlage, die mit Investitionen in einer Größenordnung
von 50 Mio. Euro verbunden ist und die die eigene Sulfierkapazität der
HANSA GROUP AG um den Faktor drei bis vier erhöht, läuft in Sachsen-Anhalt
derzeit das größte Investitionsprojekt der HANSA-Unternehmensgeschichte.
Nach Inbetriebnahme der Tensidanlage (voraussichtlich Anfang der zweiten
Jahreshälfte 2011) und dem Produktionsbeginn rechnet die HANSA GROUP AG
unter der Annahme sonst gleicher Bedingungen mit einer deutlichen
Umsatzsteigerung und einer sich zunehmend verbessernden Ertragslage.
Die direkte Nachbarschaft zu den Produktions- und Abfülllinien für Wasch-
und Reinigungsmittel bietet für das Unternehmen hervorragende Möglichkeiten
zum Ausbau der eigenen Wertschöpfungskette.
Nach der Gründung der aus der Verschmelzung der HANSA Chemie AG mit der
Vectron Systems AG zum 1. Januar 2005 entstandenen HANSA GROUP AG hatte
man zunächst den Sitz des neuen Unternehmens in Münster beibehalten. Das
Unternehmen wird in Münster künftig keinen Verwaltungsstandort unterhalten.
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