Master-Zulassung in Köln: Weiteres Chaos programmiert
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Neuer Studierfähigkeitstest liegt am Rande des rechtlich Erlaubten
"Die Universität testet erneut die rechtlichen Grenzen aus", erklärt Dr. Christian Birnbaum, Spezialist für Hochschulzulassungsrecht aus Köln. "Schon zum letzten Wintersemester sind viele Studenten mit Erfolg gegen die rigiden Zulassungs–beschränkungen vorgegangen. Der Studierfähigkeitstest liegt am Rande dessen, was die Rechtsprechung erlaubt. Immerhin haben die Bachelorabsolventen ja bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen und damit ihre Studierfähigkeit unter Beweis gestellt. Und auch der ausgefeilteste Test ändert nichts an dem eigentlichen Problem: dem Kapazitätsengpass, also dem vermeintlichen Mangel an Master-Studienplätzen."
Schon zum vorangegangenen Wintersemester wurden alle Bewerber, die die Kapazitätsberechnung gerichtlich infrage gestellt hatten, nachträglich zugelassen. "Diese Möglichkeit bestand, und diese Möglichkeit besteht nach wie vor, völlig unabhängig von dem Testergebnis", so Birnbaum.
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Datum: 17.03.2011 - 12:47 Uhr
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