Bundeskartellamt verbietet senderoffene zentrale TV-Videoplattform im Internet

Bundeskartellamt verbietet senderoffene zentrale TV-Videoplattform im Internet

ID: 369648
(ots) - Das Bundeskartellamt hat den Aufbau einer
senderoffenen Videoplattform im Internet untersagt. Die Behörde
verhindert damit einen insbesondere aus Nutzersicht neuen praktischen
Service zum kostenlosen zeitversetzten Abruf von TV-Inhalten auf
einer zentralen Plattform. Die Entscheidung schwächt darüber hinaus
die Position der deutschen Marktteilnehmer im internationalen
Wettbewerb. Die Mediengruppe RTL Deutschland und die ProSiebenSat1
Media AG hatten den Aufbau eines technischen
Dienstleistungsunternehmens zum Betrieb einer senderoffenen
Videoplattform geplant.

Die Mediengruppe RTL Deutschland kritisiert die Entscheidung unter
anderem in folgenden Punkten:

Das Bundeskartellamt stellt die These auf, dass die Unternehmung
Auswirkung auf den Werbemarkt gehabt hätte. Das Amt verkennt dabei,
dass das geplante Joint Venture als rein technischer Dienstleister im
Gegensatz zu der amerikanischen Plattform Hulu keinerlei
Vermarktungsaktivitäten ausgeübt hätte. Damit wäre kein Werbemarkt
betroffen. Jegliche Vermarktung hätte ausschließlich der jeweils
teilnehmende Sender durchgeführt.

Die Mediengruppe RTL Deutschland widerspricht darüber hinaus der
These des Bundeskartellamtes vom wettbewerbslosen Duopol im TV-Markt.
Die Sender befinden sich seit jeher in intensivem Wettbewerb um
Zuschauer und Werbekunden. Noch viel weniger ist die von der Behörde
vorgenommene Einbeziehung des Mediums Internet in diese Theorie
nachvollziehbar. Das Internet wird in erster Linie von
internationalen Playern dominiert und bietet eine grenzenlose
Bewegtbild-Vielfalt von professionell produzierten und
nutzergenerierten Inhalten.

Auch das Vorgehen des Amtes wirft aus Sicht der Mediengruppe RTL
Deutschland Fragen auf: Bis zuletzt gab es konstruktive Gespräche mit
dem Bundeskartellamt, im Rahmen derer weit reichende


Auflagenvorschläge von Seiten der Mediengruppe RTL Deutschland und
ProSiebenSat.1 unterbreitet wurden, um etwaige Bedenken auszuräumen.
Umso mehr überrascht es, dass sich die Untersagung der
Internetplattform nun am Ende vor allem darauf stützt, dass sich das
geplante technische Dienstleistungsunternehmen nur an TV-Sender
gerichtet hätte. Dieses zentrale Produktmerkmal der Videoplattform
bot bis zuletzt keinen Anlass zu Diskussion oder zu Kritik, obwohl es
seit August 2010 sowohl dem Bundeskartellamt als auch der
Öffentlichkeit bekannt war.

Mit der noch nicht bestandskräftigen Untersagung stellt sich das
Bundeskartellamt einem ersten übergreifenden Ansatz entgegen, eine
zentrale TV-Videoplattform für die Internetnutzer über Sendergrenzen
hinweg zu etablieren. Die Behörde nimmt damit in Kauf, dass trotz
starker internationaler Wettbewerber ein solches Projekt zum jetzigen
Zeitpunkt aus dem hiesigen Markt heraus möglicherweise nicht
realisierbar ist.

Die Mediengruppe RTL Deutschland erwägt nun, gerichtlich gegen die
Entscheidung vorzugehen.



Pressekontakt:
Mediengruppe RTL Deutschland
Christian Körner
Telefon: 0221 / 456 - 74300
christian.körner@rtl.de

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Datum: 18.03.2011 - 10:27 Uhr
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