Halbzeit zur Leipziger Buchmesse 2011: Begeistertes Publikum füllt die Messehallen
ID: 370058

(PresseBox) - Neuerscheinungen von 2.150 Ausstellern aus 36 Ländern lockten an den ersten beiden Tagen der Leipziger Buchmesse schon 62.000 Besucher (2010: 61.000) auf das Messegelände.
Martin Buhl-Wagner, Geschäftsführer der Leipziger Messe, zieht ein erstes Fazit: "Die Stimmung auf der Messe ist ausgezeichnet. Verlage, Autoren und das Publikum erleben eine wunderbare, erwartungsvolle Atmosphäre in den Messehallen. Gut besuchte Lesungen, lange Schlangen vor den Signiertischen und an den Kassen der Messebuchhandlungen zeigen, wie beliebt das Buch ist und bleibt. Die Leipziger Buchmesse ist ein starker Impulsgeber für den Markt und natürlich auch eine Wegmarke in der literarischen Frühjahrsproduktion", so Martin Buhl-Wagner. Im zwanzigsten Jahr sei auch "Leipzig liest" wieder ein großartiger Erfolg. Die Veranstaltungen rund um das Buch würden vom Publikum begeistert angenommen.
Es wird erwartet, dass der Besucherandrang auch an den beiden nächsten Tagen anhält, vor allem am Sonnabend, dem in der Regel besucherstärksten Tag der Leipziger Buchmesse.
Leipziger Buchmesse im Internet: http://www.leipziger-buchmesse.de
Leipziger Messe im Internet: http://www.leipziger-messe.de
Die Leipziger Buchmesse im Social Web:
http://www.facebook.com/leipzigerbuchmesse
http://twitter.com/buchmesse
http://www.leipziger-buchmesse.de/youtube
Leipzig liest mobil http://www.leipzig-liest.de/mobil
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 18.03.2011 - 16:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 370058
Anzahl Zeichen: 1538
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Leipzig
Kategorie:
Marketing & Werbung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 309 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Halbzeit zur Leipziger Buchmesse 2011: Begeistertes Publikum füllt die Messehallen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Leipziger Messe GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).