Länder wollen Ehrenamt im Verein fördern
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Länder wollen Ehrenamt im Verein fördern
So soll eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches die Haftung ehrenamtlich tätiger Vereinsmitglieder gegenüber dem Verein auf Fälle grob fahrlässiger oder vorsätzlich herbeigeführter Schäden begrenzen. Entsteht der Schaden einem Dritten, soll das Vereinsmitglied vom Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen können.
Zudem sieht der Entwurf vor, dass - neben der grundsätzlichen Zuständigkeit der Notare - die Länder auch die Amtsgerichte mit der öffentlichen Beglaubigung von Erklärungen zum Vereinsregister betrauen können.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
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Datum: 18.03.2011 - 20:15 Uhr
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