Bricht die Landesregierung offensiv das Grundgesetz?
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Der Lotto-Unternehmer Norman Faber fürchtet um die Vernichtung seines Lebenswerks und 500 Arbeitsplätze in Bochum
Die EU-Kommission schreibe hartnäckig Briefe, weil der Gesetzentwurf zum Glücksspielstaatsvertrag eindeutig gegen europäisches Recht verstoße. „Sie kündigt an, Deutschland deswegen zu verklagen. Die führenden Rechtswissenschaftler sind sich einig: Die Landesregierung bricht offensiv das Grundgesetz. Das Bundeskartellamt und die Gerichte werden nicht müde zu erklären, dass das bisherige Kartell der Länder beim Glücksspiel nicht mit Bundes- und Europarecht vereinbar ist. Glücksspielexperten warnen in ausführlichen Gutachten vor dem gefährlichen Irrweg. Im Sommer wird auch noch klar, dass man sich schwer verkalkuliert hat: Die Einnahmen für soziale Zwecke brechen früher zusammen als geplant, Sport- und Wohlfahrtsverbände werden unruhig.“
„Täuschen, tricksen, verschleppen, manipulieren und moralisieren. Solche Methoden sind bei den Befürwortern des Staatsmonopols schon lange an der Tagesordnung. Den Fall Faber und die NRW-Landesregierung kann ich nicht beurteilen. Faber bringt zumindest Argumente vor, dass bestimmte Dokumente von Düsseldorf unterdrückt worden seien. Doch abgesehen von diesem Einzelfall ist es an der Zeit, den Weg für eine maßvolle Liberalisierung im Glücksspielmarkt frei zu machen und damit den Vorgaben aus Brüssel zu folgen“, kommentierte Helmut Sürtenich, Vorstandsvorsitzender des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Top-Wetten AG http://www.top-wetten-ag.de, der früher unter dem Namen Stratega-Ost tätig war.
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Datum: 22.10.2007 - 10:35 Uhr
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Freigabedatum: 22.10.2007
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