Urteil: Unterlassener Wartungshinweis wird teuer
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Urteil: Unterlassener Wartungshinweis wird teuer
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte im vorliegenden Fall eine Frau die Werkstatt bei einem Tachostand von 58 393 Kilometern mit einer so genannten B-Inspektion beauftragt. Bei dem Pauschal-Angebot wurden Lampen, das Kältemittel, Scheibenwischer, Luft- und Ölfilter und die Reifen getauscht. Nicht aber der Zahnriemen, der ein halbes Jahr später riss und einen kapitalen Motorschaden verursachte. Wobei der Hersteller eigentlich die Überprüfung nach 60 000 Kilometern vorgeschrieben hatte, also nur gut 1600 Kilometer nach der Inspektion, die Mechaniker aber damals auf dem Inspektionsbogen ausdrücklich "Nein" beim Feld "Steuerriemenwechsel fällig" angekreuzt hatten.
Deshalb verurteilte das Gericht die Werkstatt nun zum teuren Ersatz der Kosten für den Austauschmotor, von Riemen und Spanner.
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Datum: 22.03.2011 - 19:30 Uhr
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