VG VermögensGarant AG – OLG München bestätigt Verurteilung des ehemaligen Vorstands zu Schadensersat
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München, 24.10.2007 – Das Oberlandesgericht München hat die Verurteilung des ehemaligen Vorstandes Thomas Dehne der insolventen VG VermögensGarant AG durch das Landgericht München I bestätigt. Die Berufung, die Dehne gegen das im Mai ergangene Urteil (14.5.2007; Aktenzeichen 30 O 12855/06) eingelegt hatte, wurde nun vom Oberlandesgericht zurückgewiesen. Damit muss er der Klägerin vollumfänglichen Schadensersatz leisten.
Da Prospekthaftungsansprüche aber nach maximal drei Jahren verjähren, empfiehlt Rechtsanwalt Alexander Kainz von CLLB Rechtsanwälte allen Anlegern, die ebenfalls Inhaberteilschuldverschreibungen der VG VermögensGarant AG erworben haben, sich möglichst schnell beraten zu lassen. In vielen Fällen zahlt sich nämlich nicht nur eine Klage auf Prospekthaftung, sondern auch wegen fehlerhafter Anlageberatung aus.
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Datum: 24.10.2007 - 17:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Christina Golze
Stadt:
München
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Kategorie:
Banken
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.10.2007
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