Zensus 2011: Informationen für Blinde und Sehbehinderte
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Zensus 2011: Informationen für Blinde und Sehbehinderte
Die MP 3-Datei enthält unter anderem auch wichtige Hinweise, wie Blinde und Sehbehinderte beim Zensus barrierefrei ihre Auskunft geben können. Hier bieten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder verschiedene Möglichkeiten an.
Bei der Haushaltebefragung und der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften werden grundsätzlich Interviewerinnen und Interviewer eingesetzt, die zusammen mit den Befragten den Fragebogen ausfüllen. Sie sind speziell geschult und selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sollte eine Unterstützung durch die Interviewerin oder den Interviewer nicht gewünscht sein, kann der Fragebogen alternativ auch über das barrierefreie Online-Meldeverfahren unter www.zensus2011.de ausgefüllt werden. Die Zugangsdaten sind auf dem Fragebogen eingedruckt. Blinde und sehbehinderte Menschen können gegebenenfalls eine Vertrauensperson hinzuziehen, die Ihnen die Zugangsdaten zum Online-Meldeverfahren vorliest. Auch bei der postalisch durchgeführten Gebäude- und Wohnungszählung empfehlen die statistischen Ämter die Meldung per barrierefreien Online-Fragebogen.
Weitere Auskünfte gibt:
Annette Pfeiffer,
Telefon: (0611) 75-4486,
www.zensus2011.de/kontakt
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Datum: 28.03.2011 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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