Vorsorgevollmacht und Vorsorgevertrag
ID: 375550
Zwei Maßnahmen für die persönliche Zukunft
Die Vorsorgevollmacht und der Vorsorgevertrag sind zwei Instrumente, die bei der Umsetzung dieser Ziele helfen:
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person der Vertrauens ermächtigt, im Falle einer künftigen Geschäftsunfähigkeit im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln und zu entscheiden. Im Gegensatz zu einem amtlich bestellten Betreuer kennt der persönlich benannte Vorsorgebevollmächtigte im Zweifelsfall die familiären Hintergründe und besonderen Umstände. Auch für komplexe Vermögensangelegenheiten, bei denen eine einfache Bankvollmacht meistens nicht ausreicht, ist die Vorsorgevollmacht geeignet. Je nach Umfang der Vollmacht können so zudem die Weichen für ärztliche Behandlung, Pflege oder Heimunterbringung rechtzeitig und im gewünschten Sinne gestellt werden.
Ein Vorsorgevertrag regelt auf juristisch überprüfbare Weise die konkrete Anwendung einer erteilten Vorsorgevollmacht. Dem Bevollmächtigten werden klare Handlungsanweisungen beispielsweise für die Vermögensverwaltung, den Umgang mit Pflegebedürftigkeit oder für alle Aspekte der Nachlassregelung gegeben. Das erleichtert ihm die Führung der Geschäfte, den Angehörigen bzw. Erben darüber hinaus die Kontrolle. Wird die Vollmacht auf eine professionelle Dienstleistungs-Institution wie z. B. die Deutsche Nachlass übertragen, dann ist die Vereinbarung eines Vorsorgevertrags obligatorisch. Sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Bevollmächtigung ergeben, werden hier im Detail festgehalten. Informationen zu den möglichen Vertragsinhalten für eine perfekte Vorsorge gibt die Deutsche Nachlass, Oettingenstraße 25, 80538 München, Tel: 089/24 21 29 21, Fax: 089/24 21 20 22, Büro Neuss/Düsseldorf, Tel: 02131/66 46 090, www.deutsche-nachlass.de.
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Datum: 28.03.2011 - 15:01 Uhr
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