Bundessozialgericht bestätigt LBG
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Bundessozialgericht bestätigt LBG
Dabei kommt es nicht darauf an, ob hieraus ein Gewinn erzielt wird oder es sich nach subjektiver Wahrnehmung um ein Hobby handelt. Es ist ebenfalls nicht erforderlich, dass das Unternehmen nach Art und Größe für den Nutzer eine
Existenzgrundlage bilden kann.
"Die LSV ist verpflicht, bei einem Arbeitsunfall Leistungen zu bezahlen, selbst dann, wenn ihr das Unternehmen noch gar nicht bekannt war. Das Prinzip der Solidargemeinschaft verlangt es, dass von allen, die Leistungen beanspruchen können, auch Beiträge erhoben werden", so Arnd Spahn, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Von der Versicherungspflicht zur LBG kann sich jeder auf Antrag befreien lassen, dessen Fläche nicht größer als 0,25 Hektar ist. Dies gilt nicht für Spezialkulturen.
Dayana Aloe
Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
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Datum: 29.03.2011 - 13:30 Uhr
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