Futtermittel-Hersteller unterliegen künftig Zulassungspflicht - Anforderungen für Kontrollen der Betriebe werden verschärft
ID: 376613
Futtermittel-Hersteller unterliegen künftig Zulassungspflicht - Anforderungen für Kontrollen der Betriebe werden verschärft
"Aktionsplan Dioxin": Verbraucherministerium setzt weitere Maßnahmen um
Zehn Wochen nach der Sonderkonferenz der Agrar- und Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern zu Konsequenzen aus dem Dioxin-Skandal hat Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner eine positive Bilanz gezogen und drei weitere Maßnahmen des "Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" auf den Weg gebracht.
Nach dem entsprechenden Verordnungsentwurf sollen künftig Betriebe, die Futterfette oder Futterfettsäuren herstellen, einer Zulassungspflicht nach strengen Kriterien unterworfen werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Futterfette produzieren, ihre Produktionsströme klar voneinander trennen. Fette und Öle, die für die Herstellung von Futtermitteln, Lebensmitteln oder Arzneimitteln bestimmt sind, dürfen nicht in derselben Anlage hergestellt werden wie Fette, die in der industriellen Produktion, zum Beispiel bei der Papierherstellung, eingesetzt werden. Die neue Verordnung mindert das Risiko, dass Rohstoffe für unterschiedliche Verwendungszwecke unbeabsichtigt miteinander vermischt werden können. "Die Trennung der Produktionsströme ist ein weiterer wichtiger Baustein des Aktionsplans. Wir setzen alle geplanten Maßnahmen mit Hochdruck um und erhöhen so die Sicherheit der Futtermittelkette", erklärte Bundesverbraucherschutzministerin Aigner im Vorfeld der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz, die am Mittwoch in Jena beginnt.
Als weitere Sicherheitsmaßnahme wurden nun die Auflagen für Eigenkontrollen der Mischfuttermittelhersteller durch rechtsverbindliche Vorgaben präzisiert. Die Betriebe sind demnach verpflichtet, Zutaten vor der Verwendung auf ihre Reinheit und Sicherheit zu untersuchen. Dabei wird unter anderem auf Dioxin, Furane oder dioxinähnliche Stoffe getestet. Erst wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen, darf mit der Herstellung des Mischfuttermittels begonnen werden. Die Untersuchungen erfolgen in Risikokategorien, die besonders kritische Stoffe stärker unter die Lupe nehmen. Fettsäuren müssen beispielsweise vor der Verwendung ausnahmslos, das heißt zu 100 Prozent, überprüft werden. Gleiches gilt für Einzelfuttermittel, die nicht in der nationalen Positivliste aufgeführt sind. Sie unterliegen ebenfalls einer vollständigen Untersuchungspflicht ohne jede Ausnahme. Stoffe, bei denen das Risiko einer Kontamination geringer ausfällt (z.B. reine Pflanzenöle aus Ölmühlen oder Fischerzeugnisse) müssen je nach Risikoklasse jeweils zu 50 Prozent bzw. zu 20 Prozent untersucht werden. Verstöße gegen die Kontrollpflichten vor der Einmischung der Zutaten in das Mischfuttermittel werden nach Inkrafttreten der neuen Verordnung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
In ihrem "Aktionsplan" hatte Aigner als Konsequenz aus dem Dioxin-Skandal umfangreiche Maßnahmen vorgestellt. Mehr als die Hälfte dieser Maßnahmen, die auf Seiten des Bundes geplant sind, sind durch den Gesetz- und Verordnungsgeber bereits in der Umsetzung. "Es gibt in Deutschland in Zukunft schärfere Kontrollen, eine dichtere Überwachung und höhere Auflagen für Lieferanten", so Aigner. Weitere Schritte folgen: Die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) befindet sich bereits in der Ressortabstimmung. Die Novelle sieht insbesondere zusätzliche Informationspflichten für die Behörden vor.
"Deutschland setzt sich auch auf europäischer Ebene mit Nachdruck für die hohen Verbraucherschutzstandards in der Futtermittel- und Lebensmittelproduktion ein", betonte Aigner. Zwischenzeitlich gebe es Vorschläge für eine europäische Zulassungspflicht von Futterfettherstellern. Konkrete Überlegungen für verpflichtende Eingangsuntersuchungen bei bestimmten Futtermitteln liegen ebenfalls vor.
Die erste Gesetzesinitiative hatte das Bundeskabinett bereits im Februar beschlossen, darunter die Meldepflicht für private Labore. Diese sollen künftig bedenkliche Messergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen bei Futtermitteln und Lebensmitteln automatisch den zuständigen Überwachungsbehörden melden. Des weiteren wird mit der Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljährlichen Lageberichten eingeführt werden. Dazu werden alle gemeldeten Daten in einen bundesweiten Datenpool eingespeist und alle drei Monate ausgewertet.
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 29.03.2011 - 18:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 376613
Anzahl Zeichen: 5011
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 416 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Futtermittel-Hersteller unterliegen künftig Zulassungspflicht - Anforderungen für Kontrollen der Betriebe werden verschärft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Bundestag stimmt Gesetz für die Förderung der ersten Hektare zu Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Gewährung einer Umverteilungsprämie der Agrar-Direktzahlungen im Jahr 2014 beschlossen. Mit dem Gesetz wird ein wichtiger Teil der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik auf national
Einigung über die Finanzierung der Europäischen Fischereireform ...
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hans-Peter Friedrich, hat die politische Einigung über die zukünftige Ausgestaltung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) als Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Fischerei gewürdigt: "Mit der gestrigen Ei
Bundesminister Friedrich präsentiert Regionalfenster ...
Neue Regionalkennzeichnung sorgt für mehr Transparenz beim Einkauf Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hat am Donnerstag auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin eine neue Regionalkennzeichnung für Lebensmittel vorgestellt. "Das Regional
Weitere Mitteilungen von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Bildungs- und Teilhabepaket ...
istungen können bei Jobcentern, Kommunen und Familienkassen gestellt werden - Frist für rückwirkende Beantragung läuft Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am heutigen Dienstag, 29. März 2011, im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das ist der offizielle Startschuss für bessere C
Zukunft Bildung: High-Tech-Standort Deutschland auf IT-Kompetenzen angewiesen ...
TNS Umfrage belegt Handlungsbedarf ? Microsoft Trendbook liefert kreative Bildungsperspektiven ? Talentmobil als Berliner Modellprojekt Berlin, 29. März 2011. Augmented Reality, Avatare Co: Microsoft Deutschland präsentiert im Rahmen der Innovationsinitiative "Chancenrepublik Deutschland?
Verkehrsstaatssekretär Becker: "Zäsur in der Verkehrspolitik nutzen für Ausbau der NRW-Schienenprojekte ...
Düsseldorf. Für den Parlamentarischen Staatsekretär im Verkehrsministerium NRW, Horst Becker, bedeuten die Landtagswahlen vom Sonntag nicht nur in der Atom- und Energiepolitik eine Zäsur. "Auch in der Verkehrspolitik muss und wird sich viel ändern. Mit ihrem vorläufigen Vergabestopp fü
Jetzt ran an den Frühjahrsputz! ...
Panasonic Staubsauger MC-CG882 mit Stiftung Warentest-Urteil "gut" sorgt für gute Laune beim Großreinemachen Hamburg, März 2011 ? Die Natur putzt sich für den Frühling heraus. Die Sonnenstrahlen wärmen wieder, die Krokusse blühen und bei uns Menschen regt sich das Bedürfnis, Luf




