Auch bei Schwarzarbeit: Putzhilfen müssen unfallversichert sein Private Arbeitgeber müssen die H

Auch bei Schwarzarbeit:

Putzhilfen müssen unfallversichert sein



Private Arbeitgeber müssen die Hilfe anmelden

Hohe Dunkelziffer beim Frühjahrsputz

ID: 378787
(ots) - Wer in seinem Haushalt oder für die Gartenarbeit
eine Hilfe beschäftigt, muss sie zur gesetzlichen Unfallversicherung
anmelden. Das gilt auch dann, wenn die Hilfe "schwarz" arbeitet - ob
auf eigenen Wunsch oder in Übereinkunft mit dem Arbeitgeber. Darauf
weist die Unfallkasse Hessen (UKH) hin. Die Versicherungspflicht
besteht selbst dann, wenn eine Hilfe nur einmalig und für kurze Zeit
eingesetzt wird, etwa für den anstehenden Frühjahrsputz oder die
Bepflanzung und Herrichtung des Gartens nach dem Winter.

Gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht

"Oft ist es die Hilfe selbst, die eine Legalisierung ihrer
Tätigkeit nicht wünscht, weil sie das Finanzamt oder die Kürzung von
Lohnersatzleistungen fürchtet", sagt Bernd Fuhrländer,
Geschäftsführer der UKH. Er rät den Arbeitgebern, sich darauf nicht
einzulassen, denn jedem privaten "Chef", der seine Hilfe nicht zur
gesetzlichen Unfallversicherung anmeldet, droht ein Bußgeld.

Minijobzentrale oder Unfallkasse?

Verdient die Hilfe weniger als 400 Euro pro Monat ("geringfügig
Beschäftigte"), muss sie bei der Minijobzentrale angemeldet werden
(www.minijob-zentrale.de). Für Hilfen, die mehr als 400 Euro
verdienen, etwa durch mehrere Jobs, ist die regional zuständige
Unfallkasse der richtige Ansprechpartner (Infos unter www.dguv.de).
Arbeitgeber in Hessen melden ihre Haushaltshilfe bei der UKH
(www.ukh.de) an.

Sicher durch den Frühjahrsputz

Für den Frühjahrsputz setzen vor allem Senioren und
Doppelverdiener-Haushalte auf eine Haushaltshilfe. Sie können ihr die
Arbeit mit ein paar Kniffen erleichtern. Dazu gehören eine stabile
Leiter in Reichweite, ein Besen mit Teleskopstange bei hohen Räumen,
hautfreundliche Reinigungsmittel und, dies als nette Geste,
Handschuhe und eine fetthaltige Creme für den Hautschutz.





Pressekontakt:
Senta Knittel

Unfallkasse Hessen
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Leonardo-da-Vinci-Allee 20
60486 Frankfurt
Fon: 069 / 29972-614
Fax: 069 / 29972-8614
s.knittel@ukh.de

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Datum: 01.04.2011 - 08:30 Uhr
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