Wer verfassungsrechtliche Bedenken sagt, muss auch Normenkontrollklage sagen

Wer verfassungsrechtliche Bedenken sagt, muss auch Normenkontrollklage sagen

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Wer verfassungsrechtliche Bedenken sagt, muss auch Normenkontrollklage sagen



(pressrelations) -
Zum Inkrafttreten der neuen Regelleistungsbestimmungen bei Hartz IV erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:

Gerade mal fünf Euro Regelleistung ist der schwarz-gelben Koalition im Bund mit der SPD die Würde des Menschen wert. Noch voriges Jahr hat die SPD verfassungsrechtliche Bedenken zu dieser Neuregelung gehabt. DIE LINKE will eine Normenkontrollklage zu den Regelleistungen vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Dafür werden aber 25 Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gebraucht. Daher sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen aufgefordert, sich uns anzuschließen, damit den Betroffenen der lange Weg durch die Gerichtsinstanzen erspart bleibt.


Kontakt:
Pressestelle der Partei DIE LINKE
im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

Pressesprecherin: Alrun Nüßlein
Telefon: 030 24009 543, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0151 17161622
alrun.nuesslein@die-linke.de

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drucken  als PDF  RWE-Klage war absehbar RWE klagt gegen Biblis-Abschaltung - GRÜNE: Unerträgliche Provokation der RWE-Führung
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Datum: 01.04.2011 - 12:45 Uhr
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