BHW Bank zur Rückabwicklung von DLF-Beteiligung verurteilt – CLLB Rechtsanwälte erneut erfolgreich
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München/Mainz, 22.10.2007 – Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Landgericht Mainz wurde die BHW Bank AG erneut zur Rückabwicklung einer Beteiligung am Dreiländer-Immobilienfonds DLF 94/17 verurteilt. Im konkreten Fall ging es um den Widerruf eines Darlehensvertrages nach Haustürwiderrufsgesetz, den die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für den Kläger durchsetzen konnte.
Das Landgericht Mainz stützt sich in seinen Entscheidungsgründen ausdrücklich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Widerrufsbelehrung nach Haustürwiderrufsgesetz einen solchen oder ähnlichen Zusatz nicht enthalten darf. Daher kommen grundsätzlich für Anleger von Immobilienfonds Rückzahlungsansprüche gegen die finanzierenden Banken in Betracht, wenn die Beratung im Rahmen einer so genannten Haustürsituation (zu Hause, am Arbeitsplatz) erfolgte und die Betroffenen dabei nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden.
Nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Anleger gegenüber der BHW-Bank – aber auch gegenüber anderen Kreditinstituten – vertreten, enthalten Darlehensverträge der finanzierenden Banken sehr häufig unwirksame Widerrufsbelehrungen.
„Anleger sollten daher die Wirksamkeit ihrer Darlehensverträge überprüfen, um rechtliche Nachteile auszuschließen“, empfiehlt Rechtsanwalt Thomas Sittner von CLLB. Dabei ist aber zu beachten, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Rückzahlung der Darlehensvaluta erlischt. Die jeweiligen Anleger sollten auch auf keinen Fall ohne entsprechenden anwaltlichen Rat Darlehensverlängerungen oder Umschuldungen über eine Drittbank vornehmen
„Gerade wenn die Beratung in der Wohnung oder am Arbeitsplatz stattfand, bestehen gute Chancen, Ansprüche gegen die finanzierende Bank durchzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Sittner. Dabei ist es irrelevant, ob die Beratung durch einen Mitarbeiter der Bank erfolgte oder einen Anlageberater. Thomas Sittner weist außerdem darauf hin, dass Rechtsschutzversicherungen erfahrungsgemäß die Kosten für ein Vorgehen gegen Berater bzw. finanzierende Banken übernehmen
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Datum: 05.11.2007 - 09:51 Uhr
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