Neue OZ: Kommentar zu Energie / Atom / Unternehmen / RWE
ID: 379556
Nach dem Reaktorunglück in Japan haben der Bund und die
betroffenen Länder mit Atomkraftwerken schnell gehandelt. Die
gewandelte Stimmungslage führte zur Wende im Eiltempo, aber für eine
gründliche Prüfung fehlte die Zeit. Experten zweifeln daher, ob der
politisch gewollte Schwenk von Schwarz-Gelb zum atomkritischen Kurs
rechtlich wasserdicht ist. So einfach geht das Stilllegen der Meiler
juristisch nicht.
RWE hat daher gute Chancen, sich mit der Klage gegen die
Abschaltung von Biblis A durchzusetzen. Der Schritt vor Gericht ist
einerseits verständlich, weil sich das Unternehmen damit gegen
Ansprüche von Aktionären auf Schadenersatz absichern will. Denn
täglich gehen Millionengewinne verloren. Aber zugleich macht sich das
Unternehmen unbeliebt und kann so verärgerte Stromkunden verlieren.
Hat die Klage Erfolg vor Gericht, droht das komplette Moratorium der
Bundesregierung zu kippen. Doch bis die Richter eine Entscheidung
fällen, dürfte es lange dauern.
Alternativlos ist die Klage des Energieriesen aber nicht. Denn
anders als RWE verzichten die übrigen drei großen deutschen
Stromversorger bisher auf eine Klage. Politisch kann das sogar die
geschicktere Alternative sein, weil die Bundesregierung am längeren
Hebel sitzt. Eine Verschärfung der Sicherheitsanforderungen könnte
auf längere Sicht für die Energieriesen viel teurer werden.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: 0541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.04.2011 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 379556
Anzahl Zeichen: 1689
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 259 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Energie / Atom / Unternehmen / RWE"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).