Hufbeschlagsgesetz verfassungswidrig

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Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Hufbeschlagsgesetz für verfassungswidrig, da es die gesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl verletzen würde und setzt es außer Kraft.



Bildkredit: Achim Günzel; Hufbeschlagsgesetz tritt nicht in Kraft: weitere Informationen auf PferdefBildkredit: Achim Günzel; Hufbeschlagsgesetz tritt nicht in Kraft: weitere Informationen auf Pferdef

(firmenpresse) - Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Hufbeschlagsgesetz für verfassungswidrig, da es die gesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl verletzen würde und setzt es außer Kraft. Diesen Erfolg teilt Dr. Alexander Wurthmann, Verwaltungsleiter der BESW Akademie mit.
Das Hufbeschlagsgesetz sollte die neuen Berufe des „Hufpflegers“ und „Huftechnikers“ verbieten. Diese Berufe spezialisieren sich auf die Bearbeitung nicht beschlagener Hufe bzw. auf die Verwendung moderner Materialien wie Kunststoff oder Klebetechniken am Huf.
Im April 2006 wurde das vom ehemaligen Bundeskanzler Schröder initiierte Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Doch schon im Dezember desselben Jahres, noch bevor der Bundesrat seine Zustimmung erteilte, wurde eine Einstweilige Verfügung erlassen, die das Inkrafttreten einiger Gesetzteile zum 01.01.2007 verhinderte. Doch das ging einigen Vertretern der Schmiedezunft nicht weit genug und sie reichten eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.
Mit Spannung wurde nun das Urteil erwartet. Denn viele Pferdebesitzer fürchteten den Verlust hoch qualifizierter Hufpfleger und Huftechniker. Jetzt nachdem den Forderungen der Kläger nachgegeben wurde und das Gesetzwerk gemeinschaftlich überarbeitet wird, kommt wieder Klarheit in die zuweilen verunsicherten Märkte.
Die vollständige Pressemitteilung von Dr. Alexander Wurthmann, sowie Informationen zu den neusten Entwicklungen finden Sie auf der Homepage www.pferdefernsehen.eu.

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Datum: 06.11.2007 - 12:23 Uhr
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