Hufbeschlagsgesetz verfassungswidrig
ID: 37993
aktuelle Informationen auf Pferdefernsehen.eu
Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Hufbeschlagsgesetz für verfassungswidrig, da es die gesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl verletzen würde und setzt es außer Kraft.

(firmenpresse) - Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Hufbeschlagsgesetz für verfassungswidrig, da es die gesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl verletzen würde und setzt es außer Kraft. Diesen Erfolg teilt Dr. Alexander Wurthmann, Verwaltungsleiter der BESW Akademie mit.
Das Hufbeschlagsgesetz sollte die neuen Berufe des „Hufpflegers“ und „Huftechnikers“ verbieten. Diese Berufe spezialisieren sich auf die Bearbeitung nicht beschlagener Hufe bzw. auf die Verwendung moderner Materialien wie Kunststoff oder Klebetechniken am Huf.
Im April 2006 wurde das vom ehemaligen Bundeskanzler Schröder initiierte Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Doch schon im Dezember desselben Jahres, noch bevor der Bundesrat seine Zustimmung erteilte, wurde eine Einstweilige Verfügung erlassen, die das Inkrafttreten einiger Gesetzteile zum 01.01.2007 verhinderte. Doch das ging einigen Vertretern der Schmiedezunft nicht weit genug und sie reichten eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.
Mit Spannung wurde nun das Urteil erwartet. Denn viele Pferdebesitzer fürchteten den Verlust hoch qualifizierter Hufpfleger und Huftechniker. Jetzt nachdem den Forderungen der Kläger nachgegeben wurde und das Gesetzwerk gemeinschaftlich überarbeitet wird, kommt wieder Klarheit in die zuweilen verunsicherten Märkte.
Die vollständige Pressemitteilung von Dr. Alexander Wurthmann, sowie Informationen zu den neusten Entwicklungen finden Sie auf der Homepage www.pferdefernsehen.eu.
http://www.pferdefernsehen.eu
Zeichen (ohne Leerzeichen): 1.359
Text und Bild stehen zur honorarfreien Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Wöckel
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Leseranfragen:
Bei weiteren Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
Markus Wöckel
Printis Reitsport PR
Kieslingstraße 76
90491 Nürnberg
Tel.: 0911 - 43 13 747
Fax: 0911 - 43 11 860
E-Mail: markus.woeckel(at)printis-pr.com
Bei weiteren Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
Markus Wöckel
Printis Reitsport PR
Kieslingstraße 76
90491 Nürnberg
Tel.: 0911 - 43 13 747
Fax: 0911 - 43 11 860
E-Mail: markus.woeckel(at)printis-pr.com
Datum: 06.11.2007 - 12:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 37993
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Markus Wöckel
Stadt:
Nürnberg
Telefon: 0911 - 43 13 747
Kategorie:
Medien und Unterhaltung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Verцffentlichung
Freigabedatum: 06.11.2007
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1721 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hufbeschlagsgesetz verfassungswidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Printis Reitsport PR (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).