Jetzt schon für 2008 Steuern sparen: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kostenlos bei Formblitz.de
Die Anträge stehen sowohl in der vereinfachten zweiseitigen als auch in der sechsseitigen Version zur Verfügung. Beim vollständigen Antrag auf Steuerermäßigung können bestimmte Freibeträge in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden, um auf diese Weise Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu sparen. Der vereinfachte Antrag kommt dann in Frage, wenn der beantragte Freibetrag nicht höher als der im Vorjahr sein soll. Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte wirken sich auch positiv auf die Berechnung der Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld aus.
Formblitz hat bei der Erstellung der Formulare großen Wert auf die Benutzerfreundlichkeit gelegt und Funktionen integriert, die das Ausfüllen der Formulare unterstützen. So werden zum Beispiel einzelne Beträge im Hintergrund summiert und automatisch im richtigen Feld angezeigt. Selbst die Berechnung komplizierter Operatoren zu Tages- und Übernachtungsspesen sowie Entfernungskilometer geschieht über die intelligenten Formulare vollautomatisch. Die PDF-Dateien können nicht nur am Computer ausgefüllt und ausgedruckt, sondern auch gespeichert werden, so dass sie als Vorlagen für das kommende Jahr dienen.
Kleiner Tipp: Geld vom Staat gibt es auch für Handwerker im Haus. Seit 2006 können Handwerksleistungen im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen für Modernisierung, Renovierung und Erhaltung steuerlich abgesetzt werden. Wer regelmäßig Hausarbeiten durchführen lässt, kann sich einen entsprechenden Freibetrag eintragen lassen und mindert somit sein zu versteuerndes Einkommen.
Die kostenlosen Formulare sind ab sofort verfügbar:
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 08: http://www.formblitz.de/index.php?form_id=3391
Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 08: http://www.formblitz.de/index.php?form_id=3392
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Datum: 07.11.2007 - 11:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 38065
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Berlin
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.11.2007
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