Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht

ID: 380809

Fehlalarm: Nachbar haftet nicht für aufgebrochene Wohnungstür



(firmenpresse) - Bricht die Feuerwehr eine Wohnungstür auf, weil ein Nachbar einen Notfall vermutet, kann der Vermieter nicht vom Nachbarn die Bezahlung einer neuen Tür verlangen. Dies erklärte der D.A.S. zufolge das Landgericht Berlin. Die Entscheidung über die angebrachten Rettungsmaßnahmen ist demnach allein Sache der Feuerwehr
(Az. 49 S 106/10).

Hintergrundinformation:
Wer einen Schaden verursacht, muss dem Geschädigten Schadenersatz leisten. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der Verursacher nur indirekt, also über einen Dritten, tätig wird. Ruft jemand ohne Not die Feuerwehr, um seinen Nachbarn zu ärgern, wird dies für den Anrufer teuer: Die Feuerwehr kann bei einem Fehlalarm Einsatzkosten geltend machen. Bei einem mutwillig verursachten Fehlalarm haftet der Anrufer in der Regel auch für Schäden an Privateigentum. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Anrufer von einer Notlage überzeugt war. Der Fall: Eine Frau hatte die Feuerwehr gerufen, weil sie in der Nachbarwohnung einen Notfall vermutete: Sie hatte bei der Rückkehr von einer Reha absprachegemäß ihre Nachbarin angerufen. Beim ersten Anruf hatte sie ein Stöhnen und Jammern gehört, beim zweiten nur ein Freizeichen. Als auf das Klingeln der Feuerwehr hin niemand öffnete, fragte diese noch einmal bei der Anruferin an, ob denn wirklich ein Notfall vorliege - dann müsse man die Tür aufbrechen. Die Nachbarin bestätigte den Notfall. Die Wohnung war leer. Der Vermieter verlangte von der Nachbarin, die Tür zu bezahlen. Das Urteil: Der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge lehnte das Landgericht Berlin einen Schadenersatzanspruch ab. In solchen Fällen liege die Entscheidung über die zu treffende Maßnahme bei der Feuerwehr und nicht beim Nachbarn. Die Feuerwehr müsse sich ein eigenes Bild von der Lage machen und entsprechend handeln. Das Berliner Feuerwehrgesetz sehe Entschädigungen für Einsatzschäden vor. Deren Sinn sei die Sicherheit der Allgemeinheit, da im Zweifel niemand mehr die Feuerwehr rufen werde, wenn er mit Schadenersatzforderungen rechnen müsse. Der vorliegende Fall sei nicht mit dem einer bewussten Falschalarmierung der Feuerwehr zu vergleichen. Die Nachbarin habe überzeugend dargelegt, dass sie wirklich von einem Notfall ausgegangen sei.


Landgericht Berlin, Urteil vom 26.01.2011, Az. 49 S 106/10

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de




PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Sofaonline24.de setzt sich im Sofa Onlineverkauf an die Spitze Mietkonzept24 eröffnet Repräsentanz in Frankfurt am Main
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.04.2011 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 380809
Anzahl Zeichen: 2394

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1382

Kategorie:

Haus & Garten


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 508 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z