DGAP-News: Greenworld Wind Power kündigt Genehmigung für Netzeinspeisungstarif für Januar 2012 an
ID: 381243
Greenworld Wind Power kündigt Genehmigung für Netzeinspeisungstarif
für Januar 2012 an
05.04.2011 / 14:12
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Greenworld Wind Power kündigt Genehmigung für Netzeinspeisungstarif für
Januar 2012 an
Toronto, Kanada - 29. März 2011 Greenworld Wind Power Co. Ltd. (Greenworld
Wind): Kürzel an der deutschen Börse: GWD (www.greenworldpower.ca), teilte
heute mit, dass die Ausstellung der Genehmigung des Netzeinspeisungstarifs
(FIT-ALL), eine Ausgleichssubvention, die Investitionen in diesem Sektor
unterstützt, für Januar 2012 vorgesehen ist.
Diese Aussage stützt sich auf Berichteüber Gespräche bei der kürzlich
abgeschlossenen 6. Versammlung des National Renewable Energy Board (NREB).
Das Unternehmen geht davon aus, dass seine Machbarkeitsstudien und
Arbeitspläne bis zur Ausstellung der Genehmigung im Januar größtenteils
fertig gestellt sein werden.
Die Durchleitungsgebühr für erneuerbare Energien, die nun unter der
Bezeichnung Feed-in-Tariff Allowance (FIT-All; Netzeinspeisungstarif) neu
verpackt wird, wird wahrscheinlich auf 15 Jahre festgelegt. Es ist zu
erwarten, dass die sich daraus ergebenden Kosten in den ersten Jahren höher
ausfallen und dann mit der Zeit fallen werden, da die breitere Nutzung
erneuerbarer Energien (eE) und entsprechender Technologien die Kosten
schließlich senkt.
Die vielbeachtete Beantragung bei der Energy Regulatory Commission (ERC) am
31. März 2011 betrifft lediglich die FIT-Gebühren für einige Technologien.
Aufgrund bisheriger Zahlen belaufen sich die Kosten wahrscheinlich auf P12
pro Kilowatt FiT für Wind, P7 bis P9 pro Kilowatt/Stunde für
Laufwasserkraft- und Biomasse-Technologien und einen höheren Tarif P15 pro
kWh Solarkraft.
GemäßProtokollunterlagen der Versammlung des Renewable Energy Boards wird
die Herausgabe des genehmigten FIT-All Tarifs für den 31. Oktober erwartet.
Disclaimer
Gemäßden Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform
Act von 1995 sowie gemäßAbschnitt 27A des Securities Act von 1933 und
Abschnitt 21E des Exchange Act von 1934 gelten Aussagen, die Prognosen,
Erwartungen, Ansichten, Pläne, Ziele sowie Annahmen bezüglich zukünftiger
Ereignisse oder Leistungen zum Ausdruck bringen oder beinhalten, nicht als
historische Tatsachen und sind daher möglicherweise 'zukunftsgerichtete
Aussagen'. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Erwartungen,
Schätzungen und Plänen zu jenem Zeitpunkt, als die Aussagen getätigt
wurden, und beinhalten daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, die
dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse oder Ereignisse
erheblich von jenen unterscheiden, die derzeit erwartet werden. Greenworld
Wind Power Co. Ltd. ist nicht verpflichtet, die 'zukunftsgerichteten
Aussagen' in dieser Pressemitteilung zu aktualisieren.
Kontakt:
Greenworld Wind Power Co. Ltd.
100 Consillium Place
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Scarborough, ON
M1H 3E3
Email: info@greenworldpower.ca
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