HCI / MPC DeepSea Oil Explorer: Anleger sorgen sich um ihre Investitionen
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CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche
Die durch die Verzögerung zusätzlichen Kosten für die Finanzierung sowie für Strafzahlungen an Petrobras würden 100 Mio. Dollar ausmachen. Aus diesem Grund müssten die Anleger acht Jahre lang auf ihre Ausschüttungen verzichten. In einer späteren Meldung im Handelsblatt am 25. November 2010 hieß es dann, dass das finanzierende Konsortium von elf Banken unter der Führungen der Inter-American Development Bank (IDB) nun doch bereit wäre, dem Fonds mit zusätzlichen 100 Mio. Dollar unter die Arme zu greifen. Ob diese Zusage des finanzierenden Konsortiums auch dazu führen würde, dass nun die Anleger doch noch mit zeitnahen Ausschüttungen rechnen könnten, blieb damals noch offen. Ausschüttungskürzungen sollten jedoch unvermeidbar gewesen sein.
Für den krisengeschüttelten Fonds hatten MPC und HCI im Jahr 2008 und 2009 5.500 Anleger angeworben, die insgesamt rund 210 Mio. Dollar investierten. Das gesamte Fondsvolumen (inklusive der Finanzierung durch das Bankenkonsortium) beläuft sich auf rund 680 Mio. Dollar. Die Ölerkundungsplattform DeepSea Oil Explorer soll vor Brasiliens Küste Ölquellen aufspüren und ist an den Petrobras-Konzern vermietet. Durch die Lieferverzögerungen kommt es nunmehr zu erheblichen Mehrbelastungen für den Fonds.
Die CLLB Rechtsanwälte prüfen für Anleger Schadensersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern, bzw. den beratenden Banken. Gerade in den Fällen, in denen der Anleger nicht über die beträchtlichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage führen können, aufgeklärt wurde, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Ferner kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht, wenn der Anleger von der beratenden Bank nicht über das bei der beratenen Bank Provisionsinteresse aufgeklärt wurde. So urteilte beispielsweise der BGH am 29.10.2010:
„Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.“
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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten




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Datum: 08.04.2011 - 13:28 Uhr
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