Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten
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Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten
Anlässlich des 20. Richter- und Staatsanwaltstages in Weimar fordert Innenminister Joachim Herrmann: "Strafverfolgungsbehörden müssen für die Verbrechensbekämpfung die erforderlichen Mittel an die Hand gegeben werden. Wenn wir den Terrorismus und andere Formen der Schwerkriminalität effektiv bekämpfen wollen, führt kein Weg an der gesetzlichen Verankerung von Mindestspeicherfristen von Verbindungsdaten vorbei. Die Vorschläge der Bundesjustizministerin zur Vorratsdatenspeicherung bleiben völlig ungenügend." Das Bundesverfassungsgericht habe vor mittlerweile einem Jahr deutlich gemacht, wie eine Regelung auszusehen habe. "Seit dem herrscht Stillstand. Das Bundesministerium der Justiz muss sich endlich bewegen."
Herrmann sieht sich von Fachleuten bestätigt, dass die Daten nicht nur für die Terrorbekämpfung oder andere schweren Kriminalitätsformen benötigt werden, auch zur Verhinderung eines Amoklaufes werden sie dringend gebraucht. Herrmann weist darauf hin: "Ohne die rückwirkenden Verbindungsdaten stoßen wir schnell an die Grenzen polizeilicher Möglichkeiten". Das vorgeschlagene "Quick-Freeze-Verfahren" und die lediglich auf sieben Tage befristete Speicherungsanordnung bestimmter Verkehrsdaten im Internetbereich stellen keinen Ersatz für die Mindestspeicherfrist dar.
Auch Herrmanns Standpunkt zum Fortbestand des gerade diskutierten Terrorbekämpfungsgesetzes ist klar: "Diese Gesetz muss über 2011 hinaus bestehen bleiben. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss sich zum Ziel setzen, die Bevölkerung wirkungsvoll vor Straftaten zu schützen."
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Datum: 07.04.2011 - 00:45 Uhr
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