Stärkung der Passagierrechte: Hilfe für Reisende bei Schnee, Hitze und Vulkanasche
ID: 383111
Stärkung der Passagierrechte: Hilfe für Reisende bei Schnee, Hitze und Vulkanasche
ADAC: Beschwerden zügig, fair und ohne Kostenaufwand behandeln
Die Juristen des ADAC erreichen jährlich mehr als 20 000 Rechtsanfragen rund um das Reiserecht. Hierbei stehen in erster Linie Probleme bei der Beförderung im Fokus: Verspätung, Gepäckverlust oder Anfragen gestrandeter Reisender. Bei Fluggesellschaften sind schlechte Erreichbarkeit oder kostenpflichtige Hotlines sowie eine unzureichende Informationspolitik die Hauptärgernisse. Bei Busreisen beschäftigt Urlauber vor allem die Sicherheitsfrage während sich bei der Bahn die Beschwerden vor allem auf Verspätungen konzentrieren. Oft sind Urlauber in diesen Situationen auf sich alleine gestellt. Hier sieht der Club Handlungsbedarf. Eine Schlichtungsstelle, die alle öffentlichen Verkehrsmittel einschließt, schafft mehr Transparenz und Einheitlichkeit für die Geschädigten. Aber auch für die betroffenen Verkehrsträger bringt eine solche Stelle viele Vorteile. So würden beispielsweise die Kosten für einzelne Schlichtungen fallen.
Seit Dezember 2009 gibt es bereits eine Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die bisher aber hauptsächlich von der Bahn getragen wird. Den Beitritt der Fluggesellschaften hält der ADAC für dringend notwendig.
Rückfragen:
Katharina Bauer
089/7676-2412
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 07.04.2011 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 383111
Anzahl Zeichen: 2142
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 225 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stärkung der Passagierrechte: Hilfe für Reisende bei Schnee, Hitze und Vulkanasche"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ADAC (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).