VIP Medienfonds – Commerzbank AG erstmals zu Schadensersatz verurteilt
München, 13.11.2007 – In zwei weiteren Prozessen in Zusammenhang mit VIP Medienfonds waren die CLLB Rechtsanwälte (www.cllb.de) als bisher einzige Kanzlei vor Gericht gegen die Commerzbank AG erfolgreich: Sie konnten inzwischen für drei ihrer Mandanten Schadensersatzansprüche durchsetzen. Die Anleger hatten Beteiligungen am VIP Medienfonds 4 über insgesamt € 130.000,00 gezeichnet. Die bisher auf die Beteiligungen eingezahlten Beträge muss ihnen die Commerzbank jetzt erstatten. Außerdem hat die Bank die betroffenen Anleger von den jeweiligen Darlehensforderungen freizustellen. Beim VIP Medienfonds 4 war eine Darlehensfinanzierung von 45,5% obligatorisch. Die jetzt erzielten Urteile sind bereits der zweite Erfolg für CLLB im Fall der VIP Medienfonds. Die Münchener Kanzlei ist auf Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt eine Vielzahl weiterer geschädigter Anleger.
Für erheblichen Wirbel und großen Ärger unter den betroffenen Anlegern hatte außerdem die Aufhebung von Grundlagenbescheiden der Finanzbehörden gesorgt – dadurch wird die Verlustabzugsfähigkeit, die den besonderen Reiz der Filmfonds ausmachte, rückwirkend geändert. D.h. die Anleger mussten bzw. müssen noch empfindliche Steuernachzahlungen leisten.
Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der auch die für die Anleger positiven Urteile gegen die Commerzbank erstritten hat, kann nur alle Betroffenen auffordern, selbst aktiv zu werden: „Beratungshaftungsansprüche kommen nach wie vor in Betracht, wenn die Banken bzw. deren Berater nicht auf die Risiken der Beteiligungen im Allgemeinen und auf das Risiko der möglichen Aberkennung der steuerlichen Vorteile im Besonderen hingewiesen haben.“ Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt für Klagen ist die verbreitete Kick-Back-Zahlung (Provision für die Bank bei erfolgreicher Vermittlung bestimmter Anlagen): Auf einer Pflichtverletzung der Commerzbank in punkto Provision – die in diesem Fall immerhin über 8% der Zeichnungssumme betrug – beruht auch ein aktuelles Urteil. Dazu Rechtsanwalt Kainz: „Die Bank hat dem Anleger wichtige Informationen über ihre Rückvergütung vorenthalten, die ihn in seiner Entscheidung für oder gegen diese Anlage beeinflusst hätten. Durch die attraktive Provision steckt die Bank automatisch in einem Interessenskonflikt und stellt keine neutrale Beratungsinstanz dar.“
Akuter Handlungsbedarf besteht aber auch hinsichtlich der Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen. So verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung, die beim Fonds VIP 4 z.B. gegenüber der HypoVereinsbank AG in Betracht kommen, spätestens drei Jahre nach Zeichnung der Beteiligung. Da die meisten Anleger den VIP Medienfonds 4 gegen Ende des Jahres 2004 zeichneten, ist hier höchste Eile geboten. Betroffene Anleger sollten also ihre Ansprüche umgehend geltend machen, um eine Verjährung zu verhindern.
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Datum: 14.11.2007 - 09:20 Uhr
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Freigabedatum: 13.11.2007
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