Der Tagesspiegel: Bundestag verzichtet auf Strafantrag gegen Guttenberg
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der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg keinen Strafantrag
stellen, obwohl der CSU-Politiker seitenweise aus wissenschaftlichen
Gutachten des Parlaments abgeschrieben hatte. "Der
Bundestagspräsident hat den Ältestenrat in seiner letzten Sitzung
davon unterrichtet, dass dafür keine Notwendigkeit besteht", sagte
Lammerts Sprecher Guido Heinen dem Berliner "Tagesspiegel"
(Mittwochsausgabe). Eine nähere Begründung dafür gab es nicht. Der
Bundestag ist als Rechteinhaber der Ausarbeitungen seines
Wissenschaftlichen Dienstes berechtigt, bei möglichen
Urheberrechtsverstößen einen Strafantrag zu stellen.
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Datum: 13.04.2011 - 10:43 Uhr
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