Krankenhausabrechnungen: Bundesrechnungshof bestätigt Notwendigkeit von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
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"Der vom Bundesrechnungshof veröffentlichte Prüfbericht zeigt
nachdrücklich, wie notwendig die Prüfungen der Medizinischen Dienste
in deutschen Krankenhäusern sind! Hier fehlt es an Anreizen für die
Krankenhäuser, korrekt zu kodieren", sagte Dr. Peter Pick,
Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes
(MDS).
"Über 40% der vom MDK geprüften Krankenhausabrechnungen sind
fehlerhaft. Je geprüftem Fall können die Krankenkassen im
Durchschnitt mehr als 700 EUR vom Krankenhaus zurückfordern. Heute
ist die Konsequenz lediglich, dass nicht gerechtfertigte
Rechnungsbeträge zurück zu zahlen sind. Die dauerhaft hohen
Beanstandungsquoten zeigen, dass die Lernkurve bestimmter
Krankenhäuser zu gering ausgeprägt ist.
Will man Fehlbelegung und das so genannte Upcoding wirksam
einschränken, muss man eine zusätzliche Sanktion einführen. Dazu
müsste zumindest die so genannte Aufwandspauschale von 300 EUR bei
nachgewiesenen Abrechnungsmängeln auch von den Krankenhäusern an die
Krankenkassen entrichtet werden. Die bisherige Regelung, dass nur die
Kassen an die Krankenhäuser eine Aufwandspauschale zahlen müssen,
wenn sich der Verdacht auf Fehlabrechnung nicht bestätigt hat,
begünstigt einseitig die Krankenhäuser", betonte Pick.
Hintergrund:
Im Auftrag der Krankenkassen prüfen die Medizinischen Dienste der
Krankenversicherung (MDK) Krankenhausfälle von gesetzlich
Versicherten. Rund 10 Prozent aller Krankenhausabrechnungen wurden im
Jahr 2009 von den Gutachterinnen und Gutachtern unter die Lupe
genommen, das sind 2,3 Mio. Abrechnungsprüfungen (incl.
Widerspruchsgutachten). Für das Jahr 2009 wurde ein
Rückforderungspotenzial für die Krankenkassen ermittelt, das je nach
Bundesland im Durchschnitt zwischen 734 EUR und 937 EUR pro geprüftem
Fall liegt. Hierin sind auch jene Fälle enthalten, die nicht
beanstandet wurden oder die zugunsten des Krankenhauses korrigiert
worden sind. Auf der Grundlage der von den MDK durchgeführten
Prüfungen ergibt sich im Jahr 2009 ein Rückforderungspotenzial für
die GKV von mindestens 1 Mrd. EUR.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in allen
medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz
zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der
Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der
Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und
organisatorischen Fragen.
Weitere Informationen zum Thema
Informationspapier der MDK-Gemeinschaft: "Abrechnungsprüfungen der
MDK in Krankenhäusern sind angemessen, wirtschaftlich und
zielführend"
Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartnerin:
MDS
Christiane Grote
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0201 8327-115
E-Mail: c.grote@mds-ev.de
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Datum: 13.04.2011 - 12:30 Uhr
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