Entscheidung des Staatsgerichtshofs - GRÜNE bestätigt: Minderheitsrechte gestärkt
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Entscheidung des Staatsgerichtshofs - GRÜNE bestätigt: Minderheitsrechte gestärkt
Der Staatsgerichtshof hat heute festgestellt, dass die Landtagsmehrheit aus CDU und FDP die Rechte der Minderheit aus SPD und GRÜNEN durch den Versuch der Erweiterung des Untersuchungsausschusses und durch ausufernde Beweisbeschlüsse verletzt habe.
"Es ist gut, dass der Staatsgerichtshof uns in allen wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Der Staatsgerichtshof hat klargestellt, dass die parlamentarische Mehrheit den Gegenstand eines Untersuchungsausschusses nicht verdrehen darf. Das wäre aber geschehen, wenn die Erweiterungen und Beweisanträge von CDU und FDP Erfolg gehabt hätten. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss ist ein wesentliches Recht der Opposition und muss es auch bleiben", unterstreicht Frank Kaufmann.
"Jetzt gilt es, endlich die Arbeit im Untersuchungsausschuss aufzunehmen. Wir wollen herausfinden, ob die vier Steuerfahnder vorsätzlich gemobbt wurden. Mit den Verfahrenstricks von CDU und FDP muss es jetzt endlich ein Ende haben."
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Datum: 13.04.2011 - 17:15 Uhr
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