DGAP-News: HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG: Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

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HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG: Veröffentlichung nach§37q Abs. 2
Satz 1 WpHG

15.04.2011 / 12:36

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Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der verkürzte Abschluss der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG, Bergisch
Gladbach, zum Abschlussstichtag 30.6.2010 fehlerhaft ist:


1. Anteilverkauf. Im verkürzten Abschluss der HAHN-Immobilien-Beteiligungs
AG zum 30. Juni 2010 ist das Periodenergebnis um TEuro 1.356 zu niedrig und
das sonstige Ergebnis nach Steuern um denselben Betrag zu hoch ausgewiesen.
Der Gewinn aus dem Verkauf von 74,9% der Anteile an einer
Tochtergesellschaft wurde um den Betrag des Goodwills, der bei der
Umstellung auf IFRS gemäßder Vereinfachungsregelung in IFRS 1 direkt im
Eigenkapital erfasst wurde, verkürzt. Dies verstößt gegen IFRS 1.C4(i)(i)
und IAS 27.34.


2. Kapitalflussrechnung. Im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2010
ist der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um TEuro 3.407 zu
niedrig, der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit um TEuro 5.187 zu hoch und
der Cashflow aus Investitionstätigkeit um TEuro 1.780 zu niedrig
ausgewiesen. Dies verstößt gegen IAS 7.6 und IAS 7.10.


Ende der Corporate News

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15.04.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
Buddestrasse 14
51429 Bergisch Gladbach
Deutschland
Telefon: +49 (0)2204 9490-118
Fax: +49 (0)2204 9490-139
E-Mail: mweisener@hahnag.de
Internet: www.hahnag.de
ISIN: DE0006006703
WKN: 600670
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Datum: 15.04.2011 - 12:36 Uhr
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