CEBIT-Marktstudie der UIMCert: Herstellerkonzepte beim Cloud Computing lückenhaft
-Marktstudie der UIMCert: Herstellerkonzepte beim Cloud Computing lückenhaft
Die UIMCert hat anlässlich der CeBIT 2011 eine Studie durchgeführt, in der sie führende Anbieter von Cloud Computing Systemen nach ihren Konzepten befragt hat. Die Studie wurde bewusst nicht als quantitative Übersicht über den Markt angelegt, sondern hat sich ausschließlich mit den qualitativen Gesichtspunkten, hier insbesondere den Aspekten der realisierten Anwendungen, den angepeilten Zielgruppen und Problemen der IT-Sicherheit und ihrer Lösung beschäftigt.
Aus den Ergebnissen, die in ihrer Gesamtheit in Kürze auf der Homepage der UIMCert zur Verfügung stehen werden, sollen vorab einige bemerkenswerte Befragungsergebnisse herausgezogen werden. So zeigte sich, dass alle Anbieter Anwendungen zur Verfügung stellen, die bestimmte gesetzliche Anforderung erfüllen müssen; Gütesiegel, Ordnungsmäßigkeitsgutachten oder Zertifikate werden aber - obwohl die Hersteller sich dessen bewusst sind, dass sie ordnungsmäßigkeitssensitive Anwendungen anbieten - bisher noch nicht vorgelegt.
Bei den meisten der Anbieter kann eine Verbringung der Daten außerhalb der BRD vertraglich ausgeschlossen werden, wobei nur einige wenige sich bewusst auf Verbringung der Daten/Verarbeitungsprozesse im nationalen Rahmen beschränken. Dies ist nach Auffassung der UIMCert insbesondere im Hinblick auf Datenschutzaspekte und die Verarbeitung personenbezogener Daten von Bedeutung.
Kundenbezogene Standardverträge wurden mit einer Ausnahme von keinem der Anbieter zur Verfügung gestellt. Es wurde von einem Anbieter darauf verwiesen, dass die AGB hinreichende Regelungen zur Verfügung stellen würden. Kritisch ist anzumerken, dass AGB im Regelfall wohl kaum in der Lage sein werden, die spezifischen Besonderheiten von Cloud Computing Lösungen vor allem im Sinne des Kunden ausreichend zu regeln.
Die Zukunft des Cloud Computing wird unterschiedlich eingeschätzt, je nachdem, ob das Schwergewicht bei Public Clouds oder Private Clouds gesehen wird. Insbesondere fällt auf, dass dem Cloud Computing ein beträchtliches Potenzial zugebilligt wird, von dem jedoch zurzeit nur einige wenige Marktsegmente erfolgreich angegangen werden konnten.
Die Studie wird in Kürze verfügbar sein; von der Homepage der UIMCert können jedoch heute schon unter www.uimcert.de Informationen heruntergeladen werden, die es Anwendern/Interessenten gestatten, ihre unternehmensinternen Entscheidungsprozesse zu strukturieren und besser vorzubereiten.
Kontakt:
UIMCert GmbH
Prof. Dr. Reinhard Voßbein
Moltkestr. 19
42115 Wuppertal
Tel.: 0202/ 309 87 39
Fax. 0202/ 309 87 49
E-Mail: certification@uimcert.de
Internet: www.uimcert.de
Die UIMCert hat anlässlich der CeBIT 2011 eine Studie durchgeführt, in der sie führende Anbieter von Cloud Computing Systemen nach ihren Konzepten befragt hat. Die Studie wurde bewusst nicht als quantitative Übersicht über den Markt angelegt, sondern hat sich ausschließlich mit den qualitativen Gesichtspunkten, hier insbesondere den Aspekten der realisierten Anwendungen, den angepeilten Zielgruppen und Problemen der IT-Sicherheit und ihrer Lösung beschäftigt.
Aus den Ergebnissen, die in ihrer Gesamtheit in Kürze auf der Homepage der UIMCert zur Verfügung stehen werden, sollen vorab einige bemerkenswerte Befragungsergebnisse herausgezogen werden. So zeigte sich, dass alle Anbieter Anwendungen zur Verfügung stellen, die bestimmte gesetzliche Anforderung erfüllen müssen; Gütesiegel, Ordnungsmäßigkeitsgutachten oder Zertifikate werden aber - obwohl die Hersteller sich dessen bewusst sind, dass sie ordnungsmäßigkeitssensitive Anwendungen anbieten - bisher noch nicht vorgelegt.
Bei den meisten der Anbieter kann eine Verbringung der Daten außerhalb der BRD vertraglich ausgeschlossen werden, wobei nur einige wenige sich bewusst auf Verbringung der Daten/Verarbeitungsprozesse im nationalen Rahmen beschränken. Dies ist nach Auffassung der UIMCert insbesondere im Hinblick auf Datenschutzaspekte und die Verarbeitung personenbezogener Daten von Bedeutung.
Kundenbezogene Standardverträge wurden mit einer Ausnahme von keinem der Anbieter zur Verfügung gestellt. Es wurde von einem Anbieter darauf verwiesen, dass die AGB hinreichende Regelungen zur Verfügung stellen würden. Kritisch ist anzumerken, dass AGB im Regelfall wohl kaum in der Lage sein werden, die spezifischen Besonderheiten von Cloud Computing Lösungen vor allem im Sinne des Kunden ausreichend zu regeln.
Die Zukunft des Cloud Computing wird unterschiedlich eingeschätzt, je nachdem, ob das Schwergewicht bei Public Clouds oder Private Clouds gesehen wird. Insbesondere fällt auf, dass dem Cloud Computing ein beträchtliches Potenzial zugebilligt wird, von dem jedoch zurzeit nur einige wenige Marktsegmente erfolgreich angegangen werden konnten.
Die Studie wird in Kürze verfügbar sein; von der Homepage der UIMCert können jedoch heute schon unter www.uimcert.de Informationen heruntergeladen werden, die es Anwendern/Interessenten gestatten, ihre unternehmensinternen Entscheidungsprozesse zu strukturieren und besser vorzubereiten.
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Internet: www.uimcert.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 18.04.2011 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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