EANS-Hauptversammlung: Polytec Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Polytec Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 391169
(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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POLYTEC HOLDING AG
mit dem Sitz in Hörsching
FN 197646 g

EINLADUNG zur 11. Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung der POLYTEC HOLDING AG am Donnerstag, dem 19. Mai
2011, um 10.00 Uhr, am Standort der Gesellschaft in 4063 Hörsching,
Linzer Strasse 50 ein.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2010

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 28.
April 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft, 4063 Hörsching, Linzer Strasse 50, Abteilung
Investor Relations, Manuel Taverne, während der üblichen
Geschäftszeiten (Mo - Do: 8:00 -17:00 Uhr und Freitag 8:00-12:00 Uhr)
auf:

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate-Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,


• Vorschlag für die Gewinnverwendung
• Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2010;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der
vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab 28.
April 2011 außerdem im Internet unter www.polytec-group.com
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
28. April 2011 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 4063
Hörsching, Linzer Strasse 50, Abteilung Investor Relations, Manuel
Taverne, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 10. Mai 2011 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 7221 701 38 oder an 4063
Hörsching, Linzer Strasse 50, Abteilung Investor Relations, Manuel
Taverne, oder per E-Mail investor.relations@polytec-group.com, wobei
das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds muss die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß § 87 Abs. 2 AktG dem Wahlvorschlag angeschlossen sein. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage
des Konzern sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Weitergehende
Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.polytec-group.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 09. Mai 2011 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
16. Mai 2011 an die angeführten Adressen zugehen muss.

Per Post (Zustelladresse für Depotbestätigungen)
POLYTEC HOLDING AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Manuel Taverne
Linzerstrasse 50
4063 Hörsching/Linz

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter
der oben genannten postalischen Adresse zugehen muss. Für die
Bestätigung des Notars gilt für den Inhalt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift • Angaben
über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, zudem der Nennbetrag • Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 09. Mai 2011 beziehen und darf zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz
AktG entgegen § 10a Abs 3 2. Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (z.B. SWIFT), dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegennimmt.

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen
auch per Telefax übermitteln:
Per Telefax +43 7221 701 38

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nach
genannten Adressen zugehen:

Per Post POLYTEC HOLDING AG Investor Relations z.Hd. Herrn Manuel
Taverne Linzerstrasse 50 4063 Hörsching/Linz Per Telefax +43 7221 701
38 Per E-Mail investor.relations@polytec-group.com, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.polytec-group.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 18. Mai 2011 bis 15 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die
vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt
in 22.329.585 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
weder unmittelbar noch mittelbar eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im
Zeitpunkt der Einberufung 22.329.585.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der
Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Hörsching, im April 2011
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Polytec Holding AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Manuel TAVERNE
POLYTEC GROUP
Investor Relations
Tel.+43(0)7221/701-292
manuel.taverne@polytec-group.com

Branche: Zulieferindustrie
ISIN: AT0000A00XX9
WKN: A0CA1R
Index: ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 20.04.2011 - 09:39 Uhr
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