Swiss Life Vorsorge-Know-how: Auch ohne Trauschein auf der sicheren Seite
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Schließlich ist es heute unerheblich, ob man verheiratet ist oder
nicht. Meistens jedenfalls. Doch bei Versicherungen und vor allem der
Altersvorsorge hängen zahlreiche Regelungen davon ab, ob eine
Partnerschaft vom Standesamt bestätigt worden ist beziehungsweise ob
es sich bei einer gleichgeschlechtlichen Beziehung um eine
eingetragene Lebenspartnerschaft handelt oder eben nicht. Das Swiss
Life Thema des Monats April "Paare ohne Trauschein" erklärt unter
www.swisslife.de/paare, was Paare beachten sollten, die zwar auf das
"Ja" im Standesamt verzichten wollen, nicht aber darauf, ihren
Partner für den Fall der Fälle finanziell abzusichern.
Riester- und Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge oder private
Lebens- und Rentenversicherungen - das Rentenpolster für einen
entspannten Ruhestand kann verschiedentlich aufgestockt werden. Doch
nicht jede Methode bietet die Option, seinen Partner mit abzusichern.
Während es beispielsweise bei einer Betriebsrente möglich ist, den
Lebensgefährten in die Versicherung zu integrieren, ist dies bei der
Rürup-Rente ausgeschlossen. Auch an der Haltung der gesetzlichen
Rentenversicherung ist nicht zu rütteln: Nur wenn ein Paar
verheiratet ist beziehungsweise in einer eingetragenen Gemeinschaft
lebt, hat auch der Partner des Versicherten Leistungsansprüche. Die
Konsequenzen sind gravierend: Stirbt der versicherte Partner, erhält
der unverheiratete Hinterbliebene keine Witwen- bzw. Witwerrente.
Ebenso bestehen keine Ansprüche auf einen Versorgungsausgleich,
sollte die Partnerschaft in die Brüche gehen. Das ist besonders
dramatisch, wenn einer der beiden beruflich zurücksteckt, um
beispielsweise die Kinder zu betreuen.
In nichtehelichen Partnerschaften ist jeder selbst für seine
Rentenansprüche verantwortlich. Das sollten Paare ohne Trauschein in
ihrer Vorsorgeplanung unbedingt berücksichtigen. Weitere
Informationen für unverheiratete Partner stellt Swiss Life unter
www.swisslife.de/paare im Thema des Monats April "Paare ohne
Trauschein" bereit.
Weitere Informationen unter www.swisslife.de/vorsorge.
Pressekontakt:
Karin Stadler, Swiss Life,
Tel. 089/ 38109-1343,
pressestelle@swisslife.de
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Datum: 20.04.2011 - 10:00 Uhr
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