ICE-Strecke Berlin-Hannover: voraussichtlich noch bis zum Abend Fahrzeitverlängerung bis zu 60 Minuten
ID: 392509
ICE-Strecke Berlin-Hannover: voraussichtlich noch bis zum Abend Fahrzeitverlängerung bis zu 60 Minuten
(Berlin, 21. April 2011) Bahnkunden auf der Strecke zwischen Berlin und Hannover sowie zwischen Berlin und Braunschweig müssen noch bis zum Abend mit längeren Fahrzeiten rechnen. ICE-Züge von und nach Berlin werden ohne zusätzlichen Halt über Magdeburg umgeleitet, die Fahrzeit verlängert sich um rund 60 Minuten. Dadurch entfallen die Halte in Berlin-Spandau und Wolfsburg. Die IC-Züge Berlin-Amsterdam werden nur zwischen Oebisfelde und Wolfsburg umgeleitet und halten unverändert in Stendal und Wolfsburg.
In der Nacht war zwischen Wolfsburg und Oebisfelde ein Kran in die derzeit wegen Bauarbeiten ohnehin eingleisige Strecke gestürzt und hatte die Gleisanlagen beschädigt. Die Reparaturarbeiten dauern voraussichtlich noch bis in die frühen Abendstunden.
Laufend aktuelle Informationen zu den Fahrplänen stellt die DB im Internet unter www.bahn.de bereit. Nutzer mobiler Endgeräte erhalten aktuelle Infos unter m.bahn.de/ris.
Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
Ansprechpartner zum Thema
Deutsche Bahn AG
Infrastruktur
Martin Walden
Leiter und Sprecher
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 21.04.2011 - 17:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 392509
Anzahl Zeichen: 1681
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 255 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ICE-Strecke Berlin-Hannover: voraussichtlich noch bis zum Abend Fahrzeitverlängerung bis zu 60 Minuten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Bahn AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).