DB zur Ankündigung der zukünftigen Landesregierung Baden-Württemberg, bis Oktober eine Volksabsti

DB zur Ankündigung der zukünftigen Landesregierung Baden-Württemberg, bis Oktober eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 abhalten zu wollen:

ID: 393593

nkündigung der zukünftigen Landesregierung Baden-Württemberg, bis Oktober eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 abhalten zu wollen:


(Berlin, 26. April 2011) Die Deutsche Bahn will unverändert das Bahnprojekt Stuttgart 21 umsetzen und sieht sich darin im Einklang mit der Rechtslage. Ungeachtet dessen hat die DB am 29. März 2011 zur Befriedung der Lage und als Zeichen ihres guten Willens entschieden, bis zur Konstituierung einer neuen Landesregierung weder in baulicher Hinsicht noch bezüglich der Vergabe von Aufträgen neue Fakten zu schaffen. Die Ankündigung der künftigen Regierungspartner, bis Oktober dieses Jahres eine Volksabstimmung in Baden-Württemberg über Stuttgart 21 abhalten zu wollen, ist in dem unverändert rechtsgültigen Finanzierungsvertrag für Stuttgart 21 nicht vorgesehen. Daher geht die Deutsche Bahn davon aus, dass die zukünftige Landesregierung unmittelbar im Anschluss an ihre Konstituierung den Lenkungskreis einberufen wird, um gemeinsam mit allen Vertragspartnern Beratungen über das weitere Vorgehen aufzunehmen. Die Deutsche Bahn steht dafür selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Der Lenkungskreis ist das maßgebliche Gremium aller fünf an dem Bahnprojekt beteiligten Vertragspartner. Die DB weist daraufhin, dass im Lenkungskreis Beschlüsse einvernehmlich getroffen werden müssen. Im Lenkungskreis wäre auch die Frage zu klären, wer die ganz erheblichen Zusatzkosten einer neuerlichen Aussetzung von Baumaßnahmen und Vergaben trägt. Ein Hinzurechnen dieser Kosten auf die im Rahmen des Finanzierungsvertrages vereinbarten Projektkosten von 4,526 Milliarden Euro ist für die Deutsche Bahn nicht zu akzeptieren.


Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher



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(Berlin, 26. April 2011) Die Deutsche Bahn will unverändert das Bahnprojekt Stuttgart 21 umsetzen und sieht sich darin im Einklang mit der Rechtslage. Ungeachtet dessen hat die DB am 29. März 2011 zur Befriedung der Lage und als Zeichen ihres guten Willens entschieden, bis zur Konstituierung einer neuen Landesregierung weder in baulicher Hinsicht noch bezüglich der Vergabe von Aufträgen neue Fakten zu schaffen. Die Ankündigung der künftigen Regierungspartner, bis Oktober dieses Jahres eine Volksabstimmung in Baden-Württemberg über Stuttgart 21 abhalten zu wollen, ist in dem unverändert rechtsgültigen Finanzierungsvertrag für Stuttgart 21 nicht vorgesehen. Daher geht die Deutsche Bahn davon aus, dass die zukünftige Landesregierung unmittelbar im Anschluss an ihre Konstituierung den Lenkungskreis einberufen wird, um gemeinsam mit allen Vertragspartnern Beratungen über das weitere Vorgehen aufzunehmen. Die Deutsche Bahn steht dafür selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Der Lenkungskreis ist das maßgebliche Gremium aller fünf an dem Bahnprojekt beteiligten Vertragspartner. Die DB weist daraufhin, dass im Lenkungskreis Beschlüsse einvernehmlich getroffen werden müssen. Im Lenkungskreis wäre auch die Frage zu klären, wer die ganz erheblichen Zusatzkosten einer neuerlichen Aussetzung von Baumaßnahmen und Vergaben trägt. Ein Hinzurechnen dieser Kosten auf die im Rahmen des Finanzierungsvertrages vereinbarten Projektkosten von 4,526 Milliarden Euro ist für die Deutsche Bahn nicht zu akzeptieren.


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Datum: 26.04.2011 - 15:45 Uhr
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