Dienstleistungsbranche liegt bei Frauen im Trend
ERFURT - 2.628 Arbeitslose gründeten in den vergangenen vier Jahren mit Hilfe der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) ihr eigenes Unternehmen. Im Auftrag des Thüringer Wirtschaftsministeriums erhielten die Existenzgründer 16,3 Millionen Euro Fördergelder aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). 47 Prozent von ihnen waren Frauen.
„Arbeitslose Menschen haben in der Regel ein geringes finanzielles Polster, auf das sie zurückgreifen können“, sagt GFAW-Geschäftsführer Thomas Kretschmer. „Umso mutiger ist daher die Gründung einer kleinen Firma, um die eigene Arbeitslosigkeit zu beenden.“
Die GFAW bietet Arbeitslosen, die eine Firma gründen wollen, eine Förderung bis zu 7.200 Euro für maximal ein Jahr an. Das Geld dient der Unterstützung beim Aufbau des jungen Unternehmens. Damit können beispielsweise die Mieten bezahlt, der Einkauf von Waren und Bürobedarf finanziert oder notwendige technische Geräte angeschafft werden.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Im Auftrag der zuständigen Landesministerien setzt die GFAW mbH - Tochter der Thüringer Auf-baubank - Förderprogramme um, die aus Mitteln des Freistaats Thüringen und/oder des Europäischen Sozialfonds finanziert werden.
Seit 18 Jahren setzt die GFAW arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitische Förderprogramme sowie Maßnahmen im Bereich Soziales, Familie und Jugend im Auftrag des Freistaats Thüringen um.
Die GFAW berät Antragsteller, prüft deren Anträge, bewilligt und zahlt die Fördergelder aus sowie kontrolliert die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel.
In der GFAW arbeiten 250 Mitarbeiter an vier Standorten: Erfurt, Suhl, Gera, und Nordhausen.
GFAW mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Katja Lutherdt
Tel.: 0361 2223-226
Fax: 0361 2223-10
E-Mail: katja.lutherdt(at)gfaw-thueringen.de
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Datum: 27.04.2011 - 10:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 394028
Anzahl Zeichen: 1459
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Kategorie:
Existenzgründung
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.04.2011
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