Minderwertige Johanniskrautpräparate aus Supermärkten und Drogerien
ID: 394937
Drogerien entsprechen nicht immer den gesetzlichen Anforderungen an
freiverkäufliche Arzneimittel. Das zeigt eine Stichprobe des
Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e.V. (ZL), bei der
freiverkäufliche Arzneimittel mit Johanniskrautextrakten mit
apothekenpflichtigen Präparaten verglichen wurden. Die Wirksamkeit
gegen depressive Verstimmungen und leichte Depressionen ist nur für
Extrakte des Echten Johanniskrauts (lateinische Bezeichnung:
Hypericum perforatum L.) nachgewiesen. Das ZL konnte zeigen, dass
verschiedene Johanniskrautpräparate aus Supermärkten und Drogerien
Extrakte einer anderen Johanniskrautart aus China enthielten. Diese
Extrakte entsprechen aber nicht den Vorgaben des Europäischen
Arzneibuchs und sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und
Verträglichkeit nicht untersucht. Zudem sind freiverkäufliche
Präparate niedriger dosiert als apothekenpflichtige.
Dazu Professor Dr. Schubert-Zsilavecz, Wissenschaftlicher Leiter
des ZL: "Verbraucher können die Qualität eines Extrakts ohne den
fachlichen Rat des Apothekers nicht beurteilen. Wer freiverkäufliche
Arzneimittel in einem Supermarkt oder einer Drogerie kauft, muss sich
alleine auf die Aussagen des Herstellers verlassen. Dass
Ausgangsmaterial benutzt wird, das nicht den offiziellen
Qualitätsanforderungen entspricht, ist inakzeptabel. Es ist
überfällig, dass solche Produkte mit Ramschextrakten endlich
aussortiert werden." Das ZL hat seine Stichprobe in der aktuellen
Pharmazeutischen Zeitung veröffentlicht.
Die nach § 109a Arzneimittelgesetz "traditionell zugelassenen"
pflanzlichen Arzneimittel müssen bis Ende April 2011 vom Markt
genommen werden. Pflanzliche Extrakte, die danach legal in Verkehr
gebracht werden, müssen nach den Kriterien einer EU-Richtlinie
zugelassen sein.
Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de
und www.pharmazeutische-zeitung.de
Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Tel.: 030 - 40004 134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
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Datum: 28.04.2011 - 11:06 Uhr
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