Auto privat verleihen: Beim Crash hört die Freundschaft oft auf / R+V-Infocenter: Versicherungsbeit

Auto privat verleihen: Beim Crash hört die Freundschaft oft auf / R+V-Infocenter: Versicherungsbeiträge steigen nach einem Schaden

ID: 395135
(ots) - "Kannst Du mir Dein Auto leihen?" Die wenigsten
schlagen einem guten Freund diese Bitte ab. Doch wenn ein Unfall
passiert, kann das die Freundschaft stark belasten - weil plötzlich
Kosten anfallen, an die keiner vorher gedacht hat. "Nach einem
Schaden steigen beispielsweise oft die Versicherungsbeiträge", sagt
Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Autobesitzern rät er deshalb, finanzielle Fragen vor dem Verleihen zu
klären.

Die höheren Kosten bei der Versicherung entstehen durch die
übliche Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt. Allein für die
Haftpflichtversicherung sind das schnell einige hundert Euro pro
Jahr. Das hängt davon ab, welche Rabattstufe der Wagen hatte und wie
weit er zurückgestuft wird. Hinzu kommt eine mögliche
Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. "Ist der Wagen nicht
kaskoversichert, muss der Halter den Schaden an seinem eigenen Auto
sogar komplett selbst bezahlen", erklärt R+V-Experte Walter.

Beim Verleihen des Wagens ist es deshalb wichtig, vorher zu
klären, wer für mögliche Schäden aufkommt, beispielsweise mit einem
Leihvertrag - Vorlagen hierfür finden Verbraucher im Internet, etwa
bei den großen Automobilclubs. Ein solcher Vertrag klärt die Fronten
und baut so Streitigkeiten vor. Weiterer Tipp des R+V-Infocenters:
Als Autobesitzer sichergehen, dass der Fahrer einen Führerschein hat.
Falls nicht, muss die Kaskoversicherung bei einem Unfall nicht
zahlen. "Für Haftpflichtschäden kommt die Versicherung zwar in der
Regel auf. Sie kann aber vom Fahrer und vom Versicherten einen Teil
der Aufwendungen zurückfordern. Hinzu kommt unter Umständen eine
Strafanzeige", betont Karl Walter.

Vorsicht bei Alleinfahrertarifen

Wer bei seiner Autoversicherung als alleiniger Fahrer eingetragen
ist, sollte sich gut überlegen, ob er das Auto verleiht. Bei einem


Unfall kann die Versicherung den Vertrag umstellen und die
zusätzlichen Beiträge nachfordern. Es kann sogar passieren, dass die
Versicherung Vertragsstrafen erhebt und Leistungen kürzt.



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

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Datum: 28.04.2011 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Auto & Verkehr



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