DGAP-News: Plaut Aktiengesellschaft: Einladung zur Hauptversammlung

DGAP-News: Plaut Aktiengesellschaft: Einladung zur Hauptversammlung

ID: 396650
(firmenpresse) - DGAP-News: Plaut Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Plaut Aktiengesellschaft: Einladung zur Hauptversammlung

02.05.2011 / 09:14

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G:akten201162480einladung.doc

Plaut Aktiengesellschaft
Wien, FN 124131 x

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung
am Montag, dem 30. Mai 2011, um 10.00 Uhr
im Hilton Vienna
Am Stadtpark 1
1030 Wien

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010.

2. Beschlussfassungüber die Entlastung des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2010.

3. Beschlussfassungüber die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2010.

4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011.

5. Neuwahl des Aufsichtsrates.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 9. Mai 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien, Engelsberggasse 4,
Abteilung Investor Relations, Frau Mag. (FH) Gertrude Weihrauch, auf:

- Jahresabschluss mit Lagebericht,

- Corporate Governance-Bericht,

- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

- Bericht des Aufsichtsrates,

jeweils für das Geschäftsjahr 2010;
- Beschlussvorschläge,

- Lebensläufe der Kandidaten für die Neuwahl des Aufsichtsrates zu
Tagesordnungspunkt 5. samt Erklärung gemäß§87 Abs 2 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine


Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 9. Mai
2011 außerdem im Internet unter www.plaut.com zugänglich und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 9. Mai 2011 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1030 Wien, Engelsberggasse 4, Abteilung
Investor Relations, z.H. Frau Mag. (FH) Gertrud Weihrauch, oder per Telefax
unter der Telefax-Nummer +43 1 2289569 zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß§10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nichtälter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich derübrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründungübermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 19. Mai 2011 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 1 2289569 oder an 1030 Wien, Engelsberggasse 4,
Abteilung Investor Relations, z.H. Frau Mag. (FH) Gertrude Weihrauch, oder
per E-Mail an ir@plaut.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß§10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nichtälter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich derübrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäßgilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunftüber
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationenüber diese Rechte der Aktionäre nach den§§109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.plaut.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und derübrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 20. Mai 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß§10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 25. Mai 2011 ausschließlich unter einer
der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post: Plaut Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.H. Frau Mag. (FH) Gertrude Weihrauch
Engelsberggasse 4
1030 Wien

Per Telefax: +43 1 2289569

oder

Per E-Mail: ir@plaut.com (Depotbestätigung im PDF-Format dem E-Mail
angefügt)

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFTübermittelt werden (§262
Abs. 20 AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
einesösterreichischenöffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens
am 25. Mai 2011 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
zugehen muss.

Depotbestätigung gem.§10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
- Angabenüber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

- Angabenüber den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,

- Angabenüber die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN

- Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,

- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
weiter oben genannten Nachweisstichtag 20. Mai 2011 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durchÜbermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalbüber ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.

DieÜbermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§262 Abs. 20
AktG).

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 27. Mai 2011, 14.00 Uhr,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post: Plaut Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.H. Frau Mag. (FH) Gertrude Weihrauch
Engelsberggasse 4
1030 Wien

Per Telefax: +43 1 2289569

Per E-Mail: ir@plaut.com, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird
auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.plaut.com abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriftenüber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäßfür den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für dieÜbermittlung dieser
Erklärung gilt§10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 16.522.071,-- und ist eingeteilt in 16.522.071
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 16.522.071.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter
Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur
Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Wien, im April 2011

Der Vorstand


Ende der Corporate News

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Plaut Aktiengesellschaft
Engelsberggasse 4
A-1030 WienÖsterreich
Telefon: +43 1 2300012
Fax: +43 1 2289569
E-Mail: ir@plaut.com
Internet: www.plaut.com
ISIN: AT0000A02Z18
WKN: A0LCDP
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart; Wien


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Datum: 02.05.2011 - 09:14 Uhr
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