Unfallflucht kann teuer werden
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Wer Unfallflucht begeht, setzt seinen Schutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auf das Spiel.
Wie www.Juratraffic.de mitteilt, entschied hierzu das Landgericht Saarbrücken am 01.10.2010 (Az. 13 S 75/109), dass der Autofahrer an seine Kfz-Haftpflicht zahlen muss . Die Regressforderung ist berechtigt, weil er durch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort vorsätzlich gegen seine Obliegenheiten als Versicherungsnehmer verstoßen hat. In diesem Fall ist die Versicherung bis zum Betrag in Höhe von 2.500 EUR leistungsfrei. Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 2 S. 1 VVG.
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Datum: 02.05.2011 - 14:55 Uhr
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