Neue OZ: Kommentar zu Energiepolitik / Atomausstieg
ID: 397390
Man reibt sich die Augen: zuerst die pikante Pirouette beim
Atomausstieg und nun womöglich die Abkehr von Reststrommengen. Die
Bundesregierung muss bei ihrer Energiewende achtgeben, keine
Schwindelanfälle zu bekommen. Die Manager der vier großen
Energiekonzerne dürften derweil mit geballten Fäusten in den Taschen
herumlaufen. Die diebische Freude nach dem 2010 verkündeten Verzicht
auf den Atomausstieg ist einer Ernüchterung gewichen.
Die Wut der Atomstrom-Könige ist dabei sogar verständlich: Ein
Wechsel von Reststrommengen zu einem konkreten Ausstiegsjahr bedeutet
für Eon und Co. erhebliche Einnahmeverluste. Mit einzelnen Meilern
zugeteilten Energiepaketen lässt sich notfalls jonglieren. Geht ein
Kraftwerk vorzeitig vom Netz, überträgt man kurzerhand die
verbleibende Menge auf eine jüngere Anlage. Bei einem festen Datum
funktioniert das nicht mehr. Am Stichtag ist Schicht im Schacht.
Viele Wähler fühlen sich veräppelt. Was sollen sie davon halten,
dass sich plötzlich ausgerechnet CSU-Grande Horst Seehofer radikal
gibt und den Atomausstieg binnen zehn Jahren für dringend geboten
hält? Nicht abzusehen ist, wie die Energiekonzerne auf den
Vertragsbruch reagieren: Brennelementesteuer und Ökofonds stehen
zumindest auf der Kippe. Dem Bundesetat droht ein Milliardenloch.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: 0541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.05.2011 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 397390
Anzahl Zeichen: 1606
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 212 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Energiepolitik / Atomausstieg"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).