Zinsen für Steuererstattungen doch steuerpflichtig
Steuerliche Förderung von ehrenamtlichen Betreuern verbessert
Die mit dem Jahressteuergesetz neu eingeführte Vorschrift des § 3 Nr. 26 b EStG verbessert spürbar die Situation von Betreuern, Vormündern und Pflegern. Sie können jetzt Aufwandspauschalen bis zu 2.100,00 EUR pro Jahr steuerfrei erstattet bekommen.
"Aufwandspauschalen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher werden in diese Gesamtsumme jedoch eingerechnet. Das heißt, die neue Betreuungspauschale gilt nicht zusätzlich zur Übungsleiterpauschale des § 3 Nr. 26 EStG", so Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
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Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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Datum: 03.05.2011 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
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Essen
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Kategorie:
Finanzwesen
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