Abgeltungssteuer: Das sollten Anleger wissen!
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Keine Haltefrist mehr!
Anleger haben noch ein wenig Zeit, um ihr Depot zu überprüfen und gegebenenfalls steueroptimiert neu zusammenzustellen. Für Aktien oder Fonds, die vor 2009 erworben werden, gilt noch die alte Regelung. Das heißt, diese kann man nach einer Haltefrist von einem Jahr verkaufen – und die Gewinne sind steuerfrei. Nichts desto trotz sollte man sich vor 2009 Aktien oder Fonds ins Depot holen, die zu einer Langfrist-Strategie passen. Denn wer ab dem 1. Januar 2009 verkauft, dann aber wieder neu anlegt, unterliegt mit den künftigen Kursgewinnen der ab 2009 erworbenen Anlagen unausweichlich der Abgeltungsteuer. Denn die Spekulationsfrist von einem Jahr fällt ab 2009 weg! Sonderregelungen gibt es für Zertifikate. Diese gelten nämlich schon dann als so genannte Neufälle, wenn sie nach dem 14. März 2007 erworben wurden und nach dem 30. Juni 2009 veräußert werden.
Was ist zu tun?
Die Uhr tickt! Anleger sollten die noch verbleibende Zeit nutzen, um ihre Langfrist-Strategie zu checken! Das Ganze nach dem Motto: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“. Im Special „Einfach Geld verdienen – Börsengewinne im Schlaf“ von FINANZEN & BÖRSE erfahren Anleger alles Wissenswerte zur Abgeltungssteuer. Und: Im Special werden konkrete Wege aufgezeigt, mit welchen Finanzinstrumenten man die Abgeltungssteuer umgehen kann. Somit finden langfristig orientierte Privatanleger im Special auch konkrete Anlage-Ideen. Zur Information: Das Special kann man sich kostenfrei im Archiv unter www.finanzenundboerse.de herunterladen.
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Datum: 11.12.2007 - 20:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Frank Sterzbach
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Lauda-Königshofen
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Medien und Unterhaltung
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Freigabedatum: 11.12.2007
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