NABU verurteilt illegalen Wolfsabschuss in der Lausitz

NABU verurteilt illegalen Wolfsabschuss in der Lausitz

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NABU verurteilt illegalen Wolfsabschuss in der Lausitz



(pressrelations) -
Miller: Jagdverband muss zur Straftat Stellung beziehen Leipzig/Niesky/Berlin ? Unweit der Stadt Niesky wurde gestern eine tote Wölfin aufgefunden. Wie das Umweltministerium Sachsen mitteilte, gibt es nach Untersuchungen durch das Berliner Leibniz-Institut keinen Zweifel daran, dass das Tier erschossen wurde. Der NABU fordert eine lückenlose Aufklärung der Straftat, die mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. "Wir teilen die Bestürzung des sächsischen Umweltministers Kupfer über den Abschuss der Wölfin", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. "Es ist enttäuschend, dass nach über zehn Jahren der Erfolge im Wolfsmanagement in der Lausitz Wölfen immer noch mit Todesgewalt begegnet wird. Und es ist höchst besorgniserregend, dass der illegale Abschuss einer Wölfin aus dem Jahr 2009 bis heute nicht aufgeklärt wurde" Seit sich der erste Wolf in Sachsen niedergelassen hat, ist es zu keiner Situation gekommen, bei der sich ein Wolf auch nur andeutungsweise aggressiv einem Menschen genähert hat. Auch konnten keine dramatischen Einbrüche der Wildbestände vermeldet werden. Von den geschätzten 15.000 Schafen im Wolfsgebiet sind 2010 nur 16 von Wölfen gefressen worden. "Objektiv kann man die Nachbarschaft von Wolf und Mensch in die Lausitz gegenwärtig nur als erfolgreich bezeichnen", sagte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen. "Wer anderer Meinung ist, kann diese vertreten. Wer jedoch schießt, macht sich nicht nur strafbar, sondern verwehrt sich jeder Diskussion."

Offen ist bisher der Standpunkt des Sächsischen Jagdverbandes, von dem der NABU eine klare und verbindliche Stellungnahme zu dem Abschuss erwartet. Die Forderung des Jagdverbandes, den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen, liegt derzeit auf dem Tisch des Umweltministeriums. Als Begründung wurde die Hoffnung auf eine bessere Einbindung der Jäger ins Wolfsmanagement und damit eine Verbesserung des Wolfsschutzes in Sachsen angegeben. "Der NABU Sachsen hat auf Tagungen und in zahlreichen Veröffentlichungen umfassend begründet, weshalb die Aufnahme des streng geschützten Wolfes ins Jagdgesetz aus Sicht des NABU eine nicht nachvollziehbare Entscheidung wäre", so Bernd Heinitz, Vorsitzender des NABU Sachsen. "Das sächsische Wolfsmanagement in seiner jetzigen Form ist gut für den Interessensausgleich aller Beteiligten wie für den Schutz des Wolfes, und es bietet den Jägern völlig ausreichende Möglichkeiten, sich in diesen Schutz einzubringen."




Für Rückfragen:
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, Tel.: 0172-6453537.
Im Internet zu finden unter www.NABU.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 06.05.2011 - 00:45 Uhr
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