Gutscheine auch weiterhin von Steuer befreibar
Weihnachtsgeschenke für Arbeitnehmer
Im Jahr 2003 hat die Bundesregierung das Gesetz für Warengutscheine geändert. Seitdem sind diese nur noch dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn anstatt des Warenwerts die Menge angegeben wird. Bezogen auf einen Tankgutschein bedeutet das: Schon die im normalen Rahmen liegende Preiserhöhung von 2 Cent kann die Steuerfreiheit zunichte machen.
„Beide Seiten müssten so neben dem Preis des Gutscheins anderweitige Abgaben leisten: Der Arbeitnehmer versteuert den Gutschein ebenso wie der Unternehmer, der zusätzlich auch noch Sozialversicherungsbeträge zahlen muss,“ so Hippler.
Hipplers Ansatz umgeht die steuerlichen Belastungen elegant: Der Tankwart lässt sich vom Unternehmer eine so genannte Lastschrifteinzugsermächtigung unterschreiben. Der schriftliche Gutschein wird unter Angabe der Literzahl, UND NICHT des Euro-Betrags, an den Arbeitnehmer ausgehändigt, der Tankwart erhält eine Kopie des Gutscheins.
Löst der Arbeitnehmer den Gutschein ein, tankt er die angegebene Literzahl, der Tankwart bucht den entstandenen Betrag vom Konto des Unternehmers ab.
So werden gleich mehrere Probleme auf einmal gelöst: Der Gutschein bleibt weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei, etwaige Preisschwankungen fallen nicht ins Gewicht, und der Unternehmer kann dem Mitarbeiter seine Wertschätzung zeigen.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Wolfgang Hippler – Steuerberatung und Strategieberatung
Jetzt gegensteuern!
Langjährige Erfahrung, kontinuierliche Weiterbildungen im steuerlichen und persönlichen Bereich und hohe Kundenbindung sind die Stärken der Mitarbeiter in der inhabergeführten Steuerberatungskanzlei Hippler. Seit 1996 in Bönen und seit 2005 in Unna angesiedelt, betreut die Kanzlei heute über 350 Unternehmen und ca. 500 Arbeitnehmer.
Kern unserer steuerlichen wie betriebswirtschaftlichen Beratungsleistung ist ihre aktive strategische Planung. Ziele gemeinsam erarbeiten und verfolgen, Bürokratie abbauen und dabei im höchsten Maße wirtschaftlich und effizient arbeiten. Mit Tatkraft, Engagement und permanent vertiefter Fachkompetenz stellen wir die Handlungsfähigkeit unserer Mandanten sicher.
Gestalten statt reagieren – wir möchten, dass Sie mit unserer Unterstützung gegensteuern und jederzeit handlungsfähig sind.
Wir bieten neben Beratung in steuerlichen Angelegenheiten Unterstützung bei der organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Neuausrichtung bestehender Betriebe und begleiten Gründer erfolgreich auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
Die Steuerberatungskanzlei Hippler setzt auf eine vertrauensvolle, langfristige und persönliche Partnerschaft, die wir uns auch mit innovativen Dienstleistungsangeboten verdienen wollen, die den Verwaltungsaufwand unserer Mandanten in erheblichem Umfang reduzieren. Wir haben mit dem FiBu-Fax die Finanzbuchhaltung auf Knopfdruck eingeführt, bieten einen Hol- und Bringservice, Hilfestellungen für selbstbuchende Mandanten sowieso umfassende, individuelle Dienstleistungen aus einer Hand.
Ihr Erfolg ist unser Ziel.
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater Wolfgang Hippler
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59199 Bönen
Telefon 0 23 83_51 01
Telefax 0 23 83_501 61
E-Mail info(at)hippler.de
Wandschneider & Bartsch Kommunikationsberatung
Ann Labus
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02303-962523
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Datum: 13.12.2007 - 15:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Unternehmensführung
Meldungsart: Finanzinformation
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Freigabedatum: 13.12.2007
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