Spielplätze: Kontrolle ist besser / TÜV Rheinland: Unfallgefahr durch Holzschäden und Korrosion /

Spielplätze: Kontrolle ist besser / TÜV Rheinland: Unfallgefahr durch Holzschäden und Korrosion / Kommunen zu Sicherheits-Checks verpflichtet / Vorsicht bei Rost und Holzfäule

ID: 402382
(ots) - Der Frühsommer mit wärmeren Temperaturen lockt Kinder
und ihre Eltern wieder scharenweise auf die Spielplätze. "Bevor
Eltern ihre Kleinen auf Klettergerüst und Rutsche lassen, sollten sie
Spielgeräte und Untergrund genau unter die Lupe nehmen. Viele Geräte
weisen insbesondere nach der kalten Jahreszeit Mängel auf, die die
Kommunen erst beheben müssen", sagt Berthold Tempel von TÜV
Rheinland.

Holz etwa wird durch die kalte, feuchte Witterung oft in
Mitleidenschaft gezogen. Pilzbewuchs, Moose und Flechten auf quer
liegenden Hölzern wie Schaukel- oder Balancierbalken sind oft Zeichen
einer zerstörten Holzstruktur, die einsturzgefährdet ist. Von solchen
Spielgeräten hält man Kinder besser fern.

Die lang anhaltende Feuchtigkeit lässt Metallteile wie
Schaukelketten oder Klettergerüste rosten und macht sie instabil. "Am
besten ist immer eine Funktionskontrolle", rät Tempel. "Das heißt:
Die Eltern setzen sich erst selbst auf die Schaukel oder Wippe, bevor
sich der Nachwuchs darauf austobt." Nach einem Sturm empfiehlt der
Experte zudem einen Blick nach oben, besonders auf Spielplätzen mit
Baumbewuchs. Totholz nämlich, das häufig in Baumkronen festhängt,
kann herunterfallen und Kinder so leicht verletzen. Der Boden eines
Spielplatzes sollte frei sein von Unrat, Ästen und Steinen. "
Zerbrochene Flaschen weisen auf einen selten kontrollierten Platz
hin", sagt Tempel.

Die Kommunen sind allerdings verpflichtet, ihre Spielplätze
regelmäßig zu warten, wobei ein größerer Check zu Beginn des
Frühjahrs ansteht. TÜV Rheinland bietet den Gemeinden Unterstützung,
sowohl bei der Jahresinspektion als auch bei Reparaturen. Zudem
veranstaltet der TÜV Rheinland Lehrgänge zum Thema
Spielplatzsicherheit und kontrolliert Spielgeräte direkt bei
Herstellern, bevor sie auf den Markt kommen. Ein GS-Zeichen auf dem


Hersteller-Etikett weist auf ein solches geprüftes Gerät hin.

Stellen Eltern auf einem Spielplatz Mängel fest, sollten sie das
zuständige Amt auf diese hinweisen. Die Telefonnummer dieser Stelle
sollte auf einem Schild auf dem Spielplatz angegeben sein. Einem
Anruf immer gleich eine E-Mail oder ein Brief folgen lassen, um die
Beschwerde schriftlich zu dokumentieren. Ist kein Kontakt angegeben,
empfiehlt TÜV Rheinland, den Bürgermeister als obersten Dienstherren
der Kommune anzusprechen.

Geschieht ein Unfall aufgrund eines kaputten Spielgeräts, ist die
Stadt bei einem Gerichtsverfahren in der Pflicht und muss nachweisen,
dass sie die vorgeschriebenen Kontrollen auch sachgerecht
durchgeführt haben. Experten des TÜV Rheinland unterstützen die
Gerichte hier oft als Gutachter. Ist der Spielplatz nicht
ordnungsgemäß gewartet worden, ist die Gemeinde
schadensersatzpflichtig.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Ralf Diekmann, Pressesprecher Produkte, Tel.: 0221/806-1972
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
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Datum: 10.05.2011 - 10:00 Uhr
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