Pflicht zur Einführung von Rauchmeldern

Pflicht zur Einführung von Rauchmeldern

ID: 402492

DEKRA und VDI in Berlin und Brandenburg einig



Pflicht zur Einführung von RauchmeldernPflicht zur Einführung von Rauchmeldern

(firmenpresse) - Berlin - DEKRA in der Hauptstadtregion und der VDI in Berlin und Brandenburg fordern in einer gemeinsamen Erklärung die Einführung von Rauchmeldern in beiden Bundesländern.

Beide Organisationen wiesen am Dienstag im Vorfeld des Tages des Rauchmelders am 13. Mai 2011 darauf hin, dass sich nachts zwar nur 35 Prozent der Brände ereigneten, dabei aber 70 Prozent der Brandtoten zu beklagen seien. Insgesamt würden jährlich rund 600 Menschen bei Bränden ums Leben kommen. 95 Prozent davon seien Rauchtote. Dies sei darauf zurückzuführen, dass tödliche Rauchgase bereits zwei Minuten nach dem Ausbrechen eines Feuers entstünden.

Gleichzeitig erinnerten DEKRA und VDI daran, dass in Ländern wie den USA oder Großbritannien, in denen der Ausstattungsgrad von Rauchmeldern mittlerweile bei 90 Prozent und mehr liege, die Zahl der Brandtoten seit Einführung der Rauchmelderpflicht um 40 Prozent zurück gegangen sei. In Schweden, wo 70 Prozent der Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet seien, werde eine Verringerung der Brandopferzahlen von 50 Prozent gemeldet.

"Diese Zahlen sprechen eindeutig für Rauchmelder", erklärte DEKRA Sicherheitsexperte Frank Hoffmann. Es gebe keinen vernünftigen Grund, der gegen eine Einführung spreche. "Angesichts der Tatsache, dass bereits für kleines Geld relativ große Sicherheit zu haben sei, ist ein längeres Zuwarten schon fast grob fahrlässig", ging der für dieses Thema fachlich zuständige VDI Arbeitskreisleiter, Wolfgang Wegener, noch einen Schritt weiter. Rauchmelder müssten umgehend in jedem Haus und in jeder Wohnung zur Pflicht gemacht werden, sind beide Ingenieure einig.

Wie in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gibt es in Berlin und Brandenburg noch keine Gesetzgebung zu Rauchmeldern. In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind die Gesetze zur Rauchmelderpflicht in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.



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Datum: 10.05.2011 - 11:15 Uhr
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